Corporate GovernanceErklärung zur Unternehmensführung im Geschäftsjahr 2011 und Corporate Governance-Bericht
29.03.2012
Für Vorstand und Aufsichtsrat ist eine gute, verantwortungsbewusste und auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtete Unternehmensführung ein wichtiger Faktor für einen langfristigen Unternehmenserfolg. Gute Corporate Governance fördert das Vertrauen der Mitarbeiter und Geschäftspartner, der Aktionäre und Investoren. Die wesentlichen Grundlagen für die Corporate Governance bei der Salzgitter AG bilden die entsprechenden Vorschriften des deutschen Aktiengesetzes und die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance-Kodex (www.corporate-governance-code.de). Entsprechenserklärung 2011 zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance-KodexEthische Standards der Salzgitter AGDie Aktionäre der Salzgitter AGDie Aktionäre üben ihre Rechte grundsätzlich im Rahmen von Hauptversammlungen aus. Jeder Aktionär der Salzgitter AG ist berechtigt, an der mindestens einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlung teilzunehmen, dort das Wort zu Tagesordnungspunkten zu ergreifen, sachbezogene Fragen und Anträge zu stellen und sein Stimmrecht auszuüben. Grundlegende Unternehmensentscheidungen wie Satzungsänderungen, die Verwendung des jährlichen Bilanzgewinns, die Wahl von Aktionärsvertretern im Aufsichtsrat, die Erhöhung oder Herabsetzung des Kapitals oder die Wahl des jährlichen Abschlussprüfers können nur mit Zustimmung der Hauptversammlung getroffen werden. Wir ermöglichen es unseren Aktionären, ihr Stimmrecht wahrzunehmen, ohne selbst an der Hauptversammlung teilnehmen zu müssen: Sie können einen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigen und ihn anweisen, wie er ihr Stimmrecht ausüben soll. Die Ergebnisse der Hauptversammlung 2011 finden Sie hier. mehr Der Vorstand der Salzgitter AGArbeitsweise des VorstandsDer Vorstand wendet bei der Führung und Kontrolle der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften unter anderem folgende Instrumente an:
Der Vorstand berät sich in Sitzungen und Telefonkonferenzen. Er hat derzeit keine ständigen Ausschüsse gebildet. Der Aufsichtsrat der Salzgitter AGArbeitsweise des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat nutzt bei der Erfüllung seiner Beratungs- und Überwachungsfunktion insbesondere folgende Instrumente:
Der Aufsichtsrat tritt mindestens viermal im Jahr zu Sitzungen zusammen, in denen er sich ausführlich durch den Vorstand berichten lässt und mit ihm gemeinsam die Geschäftsentwicklung und die Lage der Gesellschaft berät. Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat zur Vorbereitung seiner Beratungen und Beschlüsse derzeit vier ständige Ausschüsse mit folgenden Mitgliedern gebildet: Das Präsidium bereitet die Bestellung von Vorstandsmitgliedern vor und entscheidet anstelle des Aufsichtsratsplenums über zustimmungsbedürftige Geschäftsführungsmaßnahmen, wenn diese eilen. Das Präsidium berät sich in Form von Sitzungen oder Telefonkonferenzen bei Bedarf. Dem Präsidium gehören Rainer Thieme (Vorsitzender), Hartmut Möllring, Jürgen Peters (bis 25.8.2011), Christian Schwandt und Dr. Hans-Jürgen Urban (seit 26.8.2011) an. Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit
Er tritt in der Regel mindestens viermal jährlich zusammen, lässt sich vom Vorstand schriftlich und mündlich zu einzelnen Beratungsgegenständen berichten sowie von den Vertretern des Abschlussprüfers dessen Bericht über die Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses erläutern. Der Prüfungsausschuss setzt sich zusammen aus Prof. Dr. Hannes Rehm (Vorsitzender), Hannelore Elze, Rainer Thieme und Helmut Weber. Aufgabe des Strategieausschusses ist es, die Strategie des Unternehmens mit dem Vorstand zu beraten. Hierzu tagt er bei Bedarf. Mitglieder des Strategieausschuss sind Rainer Thieme (Vorsitzender), Manfred Bogen (bis 30.9.2011), Hartmut Möllring, Ulrich Kimpel (seit 15.12.2011), Jürgen Peters (bis 25.8.2011), Christian Schwandt sowie Dr. Hans-Jürgen Urban (seit 26.8.2011). Der Nominierungsausschuss, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist, empfiehlt dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten oder Kandidatinnen für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat. Er wird in erster Linie im Vorfeld einer Neuwahl des Aufsichtsrats tätig und berät in geeigneter Form. Der Nominierungsausschuss besteht aus Hartmut Möllring und Rainer Thieme. Corporate ComplianceTransparenz des UnternehmensDie Salzgitter AG veröffentlicht neben dem jährlichen Geschäftsbericht nach Ablauf des ersten, zweiten und dritten Geschäftsjahresquartals jeweils einen verkürzten Zwischenabschluss mit einem Zwischenlagebericht. Dadurch werden die Aktionäre möglichst zeitnah über den Geschäftsverlauf und die Lage der Gesellschaft informiert. Die Veröffentlichungstermine kündigen wir in einem Finanzkalender an. Der Vorstand erläutert außerdem die Ergebnisse eines jeden abgelaufenen Geschäftsjahres unverzüglich nach Feststellung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat in einer Bilanzpressekonferenz, worüber in den Medien berichtet wird. Ferner veranstalten wir für Analysten und institutionelle Anleger regelmäßig Analystenkonferenzen in Frankfurt am Main und London. Schließlich unterrichtet der Vorstand die Öffentlichkeit mittels Ad-hoc-Mitteilungen mit zeitgleich europaweiter Verbreitung unverzüglich über Informationen, die geeignet sind, den Aktienkurs erheblich zu beeinflussen. Sämtliche Berichte und Mitteilungen sind auf der Internetseite in deutscher und englischer Sprache nachzulesen. mehr Kein Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied besitzt nach Kenntnis der Gesellschaft direkt oder indirekt einen Anteil der ausgegebenen Aktien, der größer als 1 % ist. Aktienoptionsprogramme oder ähnliche wertpapierorientierte Anreizsysteme sind derzeit im Salzgitter-Konzern nicht implementiert. |
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