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Der Aufsichtsrat der Salzgitter AG

Kernaufgabe des Aufsichtsrats ist es, den Vorstand bei der Geschäftsführung zu beraten und zu überwachen, die Vorstandsmitglieder zu bestellen und deren Nachfolge langfristig zu planen. Bestimmte grundlegende Entscheidungen, nämlich solche von hohem Gewicht oder großer Tragweite, dürfen nur mit seiner Zustimmung erfolgen.

Der Aufsichtsrat besteht aus 21 Mitgliedern, davon 10 Aktionärs- und 10 Arbeitnehmervertreter sowie einem weiteren Mitglied. Diese Zusammensetzung ist in den Vorschriften des für die Gesellschaft maßgebenden Mitbestimmungsergänzungsgesetzes von 1956 in seiner aktuellen Fassung in Verbindung mit § 7 ihrer Satzung festgelegt. Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats wird im Vergütungsbericht dargestellt, der Teil des Konzernlageberichts ist. Die Aufsichtsratsmitglieder haften gegenüber der Gesellschaft für etwaige Pflichtverletzungen. Die Haftpflichtversicherung der Gesellschaft (D&O-Versicherung;) sieht einen angemessenen, der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance-Kodex entsprechenden Selbstbehalt vor.
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