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Risiko- und Chancenmanagementsystem

Auch vor dem Hintergrund des gerade durchlebten signifikanten Konjunkturabschwungs, anhaltender Kapriolen der Finanzmärkte, einer stark erhöhten Volatilität der Güterwirtschaft sowie der mit erheblichen Unsicherheiten behafteten Erholung hat sich unser Risikomanagement bewährt und als effektiv erwiesen.

Die Erwartungen für die mittelfristige wirtschaftliche Entwicklung und deren mögliche Auswirkung auf unser Unternehmen – unter Ausnutzung sich bietender Chancen und Risiken – kommentieren wir im Kapitel „Nachtrags- und Prognosebericht“ ab Seite 148.

Im Rahmen der satzungsgemäßen Geschäftstätigkeit ist es vielfach unumgänglich, Risiken einzugehen, da dies häufig eine notwendige Voraussetzung dafür ist, Chancen wahrzunehmen. Sämtliche Risiken sollen aber von der Unternehmensführung überschau- und kontrollierbar sein. Daher ist ein vorausblickendes und wirkungsvolles Risikomanagement für unseren Konzern ein wichtiger und wertschaffender Bestandteil des Managements: zur Sicherung der Existenz des gesamten Unternehmens, des eingesetzten Kapitals und der Arbeitsplätze.

Abgrenzung von Risiko- und Chancenmanagement

Wir betrachten das Risiko- und das Chancenmanagement grundsätzlich getrennt. Ein separates Reportingsystem dokumentiert die Risiken und unterstützt deren Überwachung. Hingegen ist die Erfassung und Kommunikation von Chancen integraler Bestandteil des etablierten Steuerungs- und Controllingsystems zwischen den Tochter- und Beteiligungsgesellschaften und der Holding. Hierbei obliegt dem Management der Einzelgesellschaften unmittelbar das Identifizieren, Analysieren und Umsetzen der operativen Chancen. Gemeinsam mit der Holding des Konzerns werden zielgerichtete Maßnahmen zur Konturierung der Stärken und zum Erschließen strategischer Wachstumspotenziale erarbeitet. Dem Konzern steht zu diesem Zweck eine Reihe von Instrumenten zur Verfügung, die im Kapitel „Unternehmenssteuerung, Ziele und Strategie“ ab Seite 62 beschrieben werden.

Organisatorische Durchdringung

Wir binden grundsätzlich alle vollkonsolidierten Firmen der Unternehmensbereiche Stahl, Handel und Dienstleistungen und darüber hinaus auch einige nichtkonsolidierte Gesellschaften in das Risikomanagement ein. Aus dem Unternehmensbereich Röhren ist neben den vollkonsolidierten Gesellschaften das Gemeinschaftsunternehmen EUROPIPE GmbH (EP) einschließlich seiner Tochtergesellschaften gemäß der Richtlinie der Salzgitter AG einbezogen. Ebenfalls in unser Risikomanagement integriert ist die RSE Grundbesitz und Beteiligungs-Aktiengesellschaft (RSE) des Unternehmensbereiches Technologie. Unserer Verpflichtung im Berichtsjahr 2010 bezüglich des Risikomanagements für die börsennotierte Klöckner-Werke AG (KWAG) kamen wir im Rahmen der Kontrollfunktion des Aufsichtsrats der KWAG nach. Dieser hat einen Prüfungsausschuss gebildet, in dem die Salzgitter AG vertreten ist. Ein Aufgabenschwerpunkt des Gremiums ist die Überwachung des Risikomanagements sowie wesentlicher Risiken. Der Ausschuss tagt regelmäßig.

Qualifizierte Top-down-Regeln zur Flankierung der Dezentralität

Unsere Tochter- und Beteiligungsgesellschaften wenden das Risikomanagementsystem eigenverantwortlich an. Es ist die Aufgabe der Management-Holding, die Richtlinien vorzugeben, die die Basis für eine einheitliche und angemessene Behandlung von Risiken und deren Kommunikation im Konzern bilden. Das Konzept dazu vermitteln wir den Gesellschaften mithilfe eines Risikoleitfadens. Darin haben wir Grundsätze formuliert, mit denen wir das konzernweite Risikoinventar harmonisieren und die Aussagefähigkeit für den Konzern gewährleisten. Wir beabsichtigen, das Risikomanagementsystem gemäß den Erfordernissen stetig weiterzuentwickeln.

Methodik und Berichte

Risiken beziehen wir in die unterjährige Vorausschau, die Mittelfristplanung und in Strategiegespräche ein. Mit dem Ziel, potenzielle Risiken zu vermeiden, zu kontrollieren, zu bewältigen und entsprechende Vorsorge zu treffen, haben wir verschiedene Verfahren, Regelungen und Instrumente festgelegt. Da wir eine hohe Transparenz bezüglich risikobehafteter Entwicklungen geschaffen haben, ist es uns möglich, frühzeitig und zielgerichtet Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Risikomanagement und Controlling der Salzgitter AG sind klar gegeneinander abgegrenzt und ergänzen sich. Ein Risikotatbestand kann daher im Rahmen des Controllings (beispielsweise als Rückstellung), im Risikomanagement (mit Bewältigungsmaßnahmen) oder in beiden Abläufen berücksichtigt sein.

Mithilfe unseres konzernweiten Berichtssystems stellen wir sicher, dass das Management alle notwendigen sachgerechten Informationen erhält. Die Konzerngesellschaften übermitteln den Risikostatus in monatlichen Controllingreports oder ad hoc und unmittelbar an den Vorstand. Für das effektive Datenhandling nutzen nahezu alle berichtspflichtigen Gesellschaften die von uns eigens hierfür entwickelte Konzerndatenbank. Die identifizierten und bewerteten Risiken analysieren wir auf Konzernebene, verfolgen diese detailliert, ordnen sie Risikofeldern zu und passen sie in unsere wirtschaftliche Gesamtlage ein.

Der Vorstand berichtet seinerseits dem Aufsichtsrat über die Risikolage des Konzerns sowie – wenn angemessen – über Tatbestände einzelner Risiken. Der Aufsichtsrat hat einen Prüfungsausschuss eingerichtet, der in seinen regelmäßigen Sitzungen auch das Risikomanagement behandelt.

Bewertungsaspekte

Hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit unterscheiden wir unwahrscheinliche und wahrscheinliche Risiken. Als unwahrscheinliche Risiken gelten Ereignisse, deren Eintreten nach sorgfältigem kaufmännischem, technischem und juristischem Ermessen eher nicht zu erwarten ist. Die Bedingungen, die zu erfüllen sind, damit diese Bewertung bestehen bleiben kann, werden dokumentiert, periodisch geprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Aufgabe des Controllings und der Revision der Salzgitter AG ist es, die Einhaltung der gesetzten Kriterien zu überwachen. Bei wahrscheinlichen Risiken ist ein Schaden für das Unternehmen durch ein unerwünschtes Ereignis nicht mehr auszuschließen. Um die Risiken nachvollziehen und bewerten zu können, dokumentieren wir die ermittelte quantitative Schadenshöhe unter Berücksichtigung aller beeinflussenden Umstände.

Überleitung von Brutto- auf Nettoschadenshöhe

Beim Überleiten von der Brutto- auf die Nettoschadenshöhe berücksichtigen wir sämtliche Schadensbewältigungsmaßnahmen. Rückstellungen und Wertberichtigungen behandeln wir im Controlling. Die Bruttoschadenshöhe wird insofern um diese vermindert, worauf wir in der Risikodokumentation zusätzlich hinweisen.

Bezüglich der Schadenshöhe unterscheiden wir zwischen Großrisiken ab einer Bruttoschadenshöhe von mindestens 25 Mio. € und sonstigen Risiken mit einer Bruttoschadenshöhe von weniger als 25 Mio. €.

Die Risiken werden im internen Planungs- und Controllingsystem der jeweiligen Gesellschaft erfasst und der Konzernleitung entsprechend den gesellschaftsspezifischen Meldegrenzen mitgeteilt.

Es ist evident, dass selbst mehrere gleichzeitig eintretende Großrisiken von 25 Mio. € Einzelschadenshöhe den Konzern nicht bestandsgefährdend schädigen können.
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