FAQ (Häufige Fragen)


1. Wie kann ich mich bewerben?

Bitte beachten Sie, dass Sie sich bei einigen Gesellschaften ausschließlich online bewerben können. Lesen Sie dazu die jeweiligen Ausschreibungen, in denen der gewünschte Bewerbungsweg genannt ist.
Bei einer E-Mail-Bewerbung achten Sie bitte auf die Größe der E-Mail (max. 2 MB) und die Anzahl der mitgeschickten Dateien. Eine PDF Datei mit allen Unterlagen ist optimal, Worddokumente sind aber auch willkommen.
Wenn Sie sich per Post bei uns bewerben, reicht es aus, die Unterlagen in einer Klarsichthülle oder einfachen Klemmmappe zu verschicken.


2. Wie sehen aussagekräftige Bewerbungsunterlagen aus?

Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen bestehen aus:

  • einem Anschreiben mit der Begründung, warum Sie sich für den von Ihnen gewählten Ausbildungsberuf und den Ausbildungsbetrieb interessieren
  • einem tabellarischen Lebenslauf
  • Scans oder Kopien der letzten drei Schulzeugnisse
  • evtl. Praktikumsbescheinigungen

3. Bis wann kann ich mich bewerben?

Einsendeschluss der Bewerbungsunterlagen ist bei vielen Tochtergesellschaften jeweils der 31. Oktober des Jahres vor Ausbildungsbeginn, bei einigen aber auch später. Das genaue Datum finden Sie bei jedem einzelnen Ausbildungsangebot.


4. Wie geht es nach dem Abschicken meiner Bewerbung weiter?

Die unterschiedlichen Tochtergesellschaften unseres Konzerns haben jeweils etwas andere Auswahlverfahren. In Salzgitter laden wir nach einer Vorauswahl einen Teil der Bewerberinnen und Bewerber zu einem Einstellungstest ein. Auf Grundlage des Eignungstests folgt als nächster Schritt ggf. eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch.


5. Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung bei der Salzgitter AG?

Die Ausbildungsvergütung ist im Salzgitter-Konzern abhängig von den jeweiligen Tarifverträgen der unterschiedlichen Standorte und Berufe.
Die Ausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr beginnt bei den meisten Tochtergesellschaften mit gut 700 € / Monat. Im letzten Ausbildungsjahr können Sie sich abhängig vom Standort auf bis zu 1.275 € freuen.


6. Wie finde ich den richtigen Ausbildungsberuf für mich?

Die Salzgitter AG unterstützt Sie bei der Suche nach dem richtigen Ausbildungsberuf und bietet Ihnen unter Berufsorientierung alle Informationen, die Sie für die Beantwortung dieser wichtigen Frage brauchen.

Vom Bürokaufmann (w/m) bis zum Zerspanungsmechaniker (w/m) werden unter Berufe im Überblick alle Ausbildungsberufe des Salzgitter-Konzerns vorgestellt. Für einen individuellen Einblick in einige Berufe erzählen zudem die Azubis und dualen Studenten von ihren persönlichen Erfahrungen bei der Salzgitter AG.

Unsere Partnerjobbörse Jobstairs lädt Sie zusätzlich zu einem Onlinetest ein, der Ihnen eine umfassende Auswertung und passende Berufe und Ausbildungsangebote in Ihrer Region bietet.


7. Welche Berufe kann ich bei der Salzgitter AG erlernen?

Die Salzgitter AG bietet Ausbildungsplätze im technischen und kaufmännischen Bereich, sowie in den Bereichen IT und Logistik an. Alle Berufe im Überblick finden Sie hier.


8. Was erwartet mich als Auszubildender bei der Salzgitter AG?

Die Ausbildung bei der Salzgitter AG ist einer der ersten möglichen Schritte Ihrer Karriere bei uns. In allen Bereichen bieten wir Ihnen einen soliden Einstieg in das Berufsleben.
Denn es erwartet Sie eine fundierte, erstklassige Ausbildung in einem tollen Betriebsklima, das Spaß an der Arbeit garantiert. Sie werden in kleinen Gruppen durch engagierte Ausbilderinnen und Ausbilder betreut und gezielt auf Prüfungen vorbereitet.


9. Wie werden meine persönlichen Bewerbungs-Daten geschützt?

Für uns ist der vertrauensvolle Umgang mit personenbezogenen Daten von Bewerbern*, Mitarbeitern und allen sonst mit uns verbundenen Dritten sehr wichtig. Informieren Sie sich gern per nachfolgendem Link, wie wir mit Bewerbungen verfahren, die wir Online, per E-Mail oder auf dem Postweg erhalten. Informationen zum Datenschutz für Bewerber


* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Bezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlechter.