Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Jahresabschlüsse der in den Salzgitter-Konzern einbezogenen Tochterunternehmen werden nach
einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen unter Beachtung der Vorschriften des IASB
aufgestellt.
Vermögenswerte werden aktiviert, wenn alle wesentlichen mit der Nutzung verbundenen Chancen und Risiken dem Salzgitter-Konzern zustehen. Die Bewertung der Vermögenswerte erfolgt grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu Zeitwerten. Schätzungen und Annahmen
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind Annahmen getroffen und Schätzungen verwandt
worden, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge
und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten ausgewirkt haben. Alle Schätzungen und
Annahmen werden so getroffen, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln. Die tatsächlichen Werte können in
Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Solche Abweichungen
werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.
a) Bilanzierung von Erwerbenb) Aktiver Firmenwertc) Werthaltigkeit der Vermögenswerted) Umsatzrealisierung bei kundenspezifischer Auftragsfertigunge) Steuern vom Einkommen und vom ErtragZu jedem Bilanzstichtag beurteilt der Konzern, ob die Realisierbarkeit künftiger Steuervorteile für den Ansatz aktiver latenter Steuern hinreichend wahrscheinlich ist. Dies erfordert vom Management unter anderem die Beurteilung der Steuervorteile, die sich aus den zur Verfügung stehenden Steuerstrategien und dem künftigen zu versteuernden Einkommen ergeben, sowie die Berücksichtigung weiterer positiver und negativer Faktoren. Die ausgewiesenen aktiven latenten Steuern könnten sich verringern, falls die Schätzungen der geplanten steuerlichen Einkommen und der durch zur Verfügung stehende Steuerstrategien erzielbaren Steuervorteile gesenkt werden oder falls Änderungen der aktuellen Steuergesetzgebung den zeitlichen Rahmen oder den Umfang der Realisierbarkeit künftiger Steuervorteile beschränken. f) Leistungen an ArbeitnehmerImmaterielle Vermögenswertea) Unterschiedsbeträge aus der KapitalkonsolidierungEin sich ergebender negativer Unterschiedsbetrag wird nach Neubewertung des erworbenen Reinvermögens gemäß IFRS 3 unmittelbar erfolgswirksam erfasst. Jeglicher Überschuss der Anschaffungskosten eines assoziierten Unternehmens über den Konzernanteil an den beizulegenden Nettozeitwerten der Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des assoziierten Unternehmens zum Zeitpunkt des Erwerbs ist als Geschäfts- oder Firmenwert zu erfassen. Der Geschäfts- oder Firmenwert ist Bestandteil des Buchwertes der Beteiligung und wird nicht separat auf das Vorliegen einer Wertminderung geprüft. Stattdessen wird der gesamte Buchwert des Anteils auf Wertminderung geprüft. b) Sonstige immaterielle VermögenswerteSonstige immaterielle Vermögenswerte werden in der Regel über 5 Jahre abgeschrieben. Die im Rahmen der Kaufpreisallokationen identifizierten Vermögenswerte werden über Zeiträume zwischen 7 und 22 Jahren planmäßig linear abgeschrieben. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden aktiviert, sofern der Zufluss eines verlässlich schätzbaren Nutzens für den Konzern wahrscheinlich ist und die Anschaffungs-/Herstellungskosten zuverlässig bemessen werden können. Die Herstellungskosten selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte werden auf Basis direkt zurechenbarer Kosten ermittelt. Es werden Kosten einbezogen, die zur Schaffung, Herstellung und Vorbereitung der Vermögenswerte erforderlich sind, um diese für den vom Management des Konzerns beabsichtigten Gebrauch betriebsbereit zu machen. Entwicklungskosten werden aktiviert, wenn ein neu entwickeltes Produkt oder Verfahren eindeutig abgegrenzt werden kann, technisch realisierbar ist und entweder die eigene Nutzung oder die Vermarktung vorgesehen ist. Weiterhin setzt die Aktivierung voraus, dass den Entwicklungsausgaben mit hinreichender Wahrscheinlichkeit künftige Finanzmittelzuflüsse gegenüberstehen werden. Der Entwicklungsprozess ist von einer Forschungsphase zu unterscheiden. Entwicklung ist die Anwendung des Forschungsergebnisses und findet vor Beginn der kommerziellen Produktion oder Nutzung statt. Falls die Voraussetzungen für eine Aktivierung nicht gegeben sind, werden die Aufwendungen im Jahr ihrer Entstehung ergebniswirksam verrechnet. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten umfassen dabei alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Kosten sowie ebenfalls direkt zurechenbare Teile der entwicklungsbezogenen Gemeinkosten. Die Abschreibung erfolgt linear ab dem Produktionsbeginn über die vorgesehene Nutzungsdauer der entwickelten Anlagenmodelle. Sachanlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter
Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen bewertet. Erhaltene Investitionszuschüsse
werden als Minderung der Anschaffungs- und Herstellungskosten gezeigt. Die Restbuchwerte und
die wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und ggf. angepasst.
Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswertes seinen geschätzten erzielbaren Betrag, so wird auf
diesen Betrag abgeschrieben. Sollten die Gründe für eine in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige
Abschreibung entfallen, werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen.
Die Herstellungskosten selbst erstellter Sachanlagen werden auf Basis direkt zurechenbarer Kosten sowie geschätzter Abbruch- und Wiederherstellungskosten ermittelt. Kosten für die regelmäßige Wartung und Reparatur von Gegenständen des Sachanlagevermögens werden als Aufwand verrechnet. Erneuerungs- und Erhaltungsaufwendungen werden nur dann als nachträgliche Herstellungskosten aktiviert, wenn sie zu einer wesentlichen Verlängerung der Nutzungsdauer, einer erheblichen Verbesserung oder einer bedeutenden Nutzungsänderung der Sachanlage führen. Wesentliche Bestandteile von Gegenständen des Sachanlagevermögens, die in regelmäßigen Zeitabständen eines Ersatzes bedürfen, werden als eigenständige Vermögenswerte aktiviert und über deren wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen im Wesentlichen folgende wirtschaftliche Nutzungsdauern zugrunde:
Fremdkapitalkosten
In unmittelbarem Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung von qualifizierenden
Vermögenswerten (das sind Vermögenswerte, für die ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um sie
in ihren beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen) stehende Fremdkapitalkosten
werden bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Vermögenswerte im Wesentlichen für ihre vorgesehene
Nutzung oder zum Verkauf bereitstehen, zu den Herstellungskosten dieser Vermögenswerte hinzugerechnet.
Erwirtschaftete Erträge aus der zwischenzeitlichen Anlage speziell aufgenommenen
Fremdkapitals bis zu dessen Ausgabe für qualifizierende Vermögenswerte werden von den aktivierbaren
Fremdkapitalkosten abgezogen.
Alle anderen Fremdkapitalkosten werden erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen. Leasing
Der Konzern tritt sowohl als Leasingnehmer als auch als Leasinggeber auf. Bei der Nutzung von
gemieteten Sachanlagen sind die Voraussetzungen des Finanzierungsleasings nach IAS 17 erfüllt,
wenn alle wesentlichen Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum in Verbindung stehen, auf die
betreffende Konzerngesellschaft übertragen wurden. Bei Vorliegen eines Mehrkomponentenvertrages
wird entsprechend IFRIC 4 von einem Leasingverhältnis ausgegangen, wenn die Erfüllung des
Vertrages von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswertes abhängt und der Vertrag die Übertragung
dieses Nutzungsrechts regelt. In diesen Fällen werden die jeweiligen Sachanlagen zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen
aktiviert und linear entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer oder über die kürzere Laufzeit
des Leasingvertrages abgeschrieben. Die aus den künftigen Leasingraten resultierenden Zahlungsverpflichtungen
sind abgezinst als Verbindlichkeit passiviert.
Werden Vermögenswerte in einem Finanzierungsleasing genutzt, wird der Barwert der Leasingzahlungen als Leasingforderung angesetzt. Der Unterschiedsbetrag zwischen Bruttoforderung und Barwert der Forderung wird als unrealisierter Finanzertrag erfasst. Leasingerträge werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses nach der Annuitätenmethode erfasst, aus der sich eine konstante Verzinsung der Leasingforderung ergibt. Leasingverhältnisse, bei denen ein wesentlicher Teil des Nutzens und der Risiken aus dem Eigentum am Leasingobjekt beim Leasinggeber verbleibt, werden als Operating Leasing qualifiziert. Die unter diesen Leasingverhältnissen zu leistenden Leasingraten werden linear über die Dauer des Leasingverhältnisses in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien umfassen Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen
oder langfristigen Wertsteigerungen gehalten und nicht in der Produktion oder für Verwaltungszwecke
eingesetzt werden. Sie werden nach IAS 40 mit den fortgeführten Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bilanziert („Cost Model”). Die als Finanzinvestition gehaltenen abnutzbaren
Immobilien werden über eine Laufzeit von bis zu 50 Jahren linear abgeschrieben.
Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Berücksichtigung von außerplanmäßigen Abschreibungen. Transaktionskosten werden in die erstmalige Bewertung einbezogen. Im Konzernanhang erfolgt die Angabe des beizulegenden Zeitwertes dieser Immobilien, der nach international anerkannten Bewertungsmethoden wie zum Beispiel der DCFMethode ermittelt wird oder, soweit aktuelle Marktpreise vergleichbarer Immobilien verfügbar sind, aus diesen abgeleitet. Für den wesentlichen Teil der Immobilienbestände werden in regelmäßigen Abständen Bewertungen von unabhängigen Gutachtern vorgenommen. Finanzielle Vermögenswertea) Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerteb) Vom Unternehmen ausgereichte Kredite und Forderungenc) Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionend) Derivate mit dokumentierter Sicherungsbeziehunge) Zur Veräußerung verfügbare finanzielle VermögenswerteDie Finanzinstrumente werden den langfristigen Vermögenswerten zugeordnet, sofern das Management nicht die Absicht hat, sie innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag zu veräußern. Alle marktüblichen Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden im Salzgitter-Konzern grundsätzlich zum Erfüllungstag bilanziert. Dies ist der Tag, an dem der Vermögenswert an den bzw. vom Konzern geliefert wird. Finanzielle Vermögenswerte werden bei ihrer ersten Erfassung zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Finanzinstrumente, die nicht der Kategorie „Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte” angehören, werden anfänglich zu ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten angesetzt. Finanzinstrumente der Kategorien „Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte”, „Derivate mit dokumentierter Sicherungsbeziehung” und der Kategorie „Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte” werden in der Folgebewertung mit den beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Die Folgebewertung der Kategorie „Vom Unternehmen ausgereichte Kredite und Forderungen” und der Kategorie „Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen” erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode. Die beizulegenden Zeitwerte notierter Anteile bemessen sich nach den Schlusskursen im elektronischen Handel. Die Bewertung unwesentlicher nicht börsennotierter Anteile erfolgt zu Anschaffungskosten, weil kein Preis eines aktiven Marktes verfügbar ist und der beizulegende Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden kann. Die Bewertung der Devisentermingeschäfte erfolgt durch eigene Berechnungen. Basierend auf den EZB-Referenzkursen der jeweiligen Währungspaare und den Zinsdifferenzen der jeweiligen Laufzeiten der Devisenterminkontrakte wurden die für den Abschlussstichtag geltenden Terminkurse (Outrightkurse) ermittelt. Dabei wurden ausgehend von standardisierten Laufzeiten die Zinsdifferenzen der tatsächlichen Laufzeiten durch Interpolation ermittelt. Die Informationen zu den standardisierten Laufzeiten wurden einem handelsüblichen Marktinformationssystem entnommen. Die ermittelte Differenz des vertraglich vereinbarten Fremdwährungsbetrages zum Kontraktterminkurs und zum Stichtagsterminkurs wird auf den Bilanzstichtag mit dem Euro-Zinssatz entsprechend der Restlaufzeit abgezinst. Die Bewertung der sonstigen Derivate erfolgt anhand von Berechnungen der emittierenden Kreditinstitute anhand anerkannter Methoden (zum Beispiel Black-Scholes, Heath-Jarrow-Morton). Unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Änderung des beizulegenden Zeitwertes von Finanzinstrumenten der Kategorie „Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte” werden im Eigenkapital erfasst. Wenn Vermögenswerte dieser Kategorie veräußert werden, werden die im Eigenkapital kumulierten Anpassungen des beizulegenden Zeitwertes erfolgswirksam als Gewinne bzw. Verluste aus finanziellen Vermögenswerten in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Methode zur Erfassung von Gewinnen oder Verlusten von Derivaten hängt davon ab, ob das Derivat als Sicherungsinstrument designiert wurde, und, wenn dies der Fall ist, von der Art der Sicherungsbeziehung. Der Konzern designiert Derivate entweder als Sicherung des beizulegenden Zeitwertes eines bilanzierten Vermögenswertes bzw. einer Verbindlichkeit (Fair Value Hedge), als Sicherung von Zahlungsströmen aus einer höchstwahrscheinlich künftig eintretenden Transaktion oder als Sicherung des Währungsrisikos einer festen Verpflichtung (beides Cashflow Hedge). Fair Value HedgeCashflow HedgeDerivate, die sich nicht für Hedge Accounting qualifizierenZu jedem Bilanzstichtag wird für finanzielle Vermögenswerte, die nicht der Kategorie „Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte” angehören, überprüft, ob objektive Anhaltspunkte für eine Wertminderung des finanziellen Vermögenswertes bzw. der Gruppe finanzieller Vermögenswerte vorliegen. Wertminderungen von Finanzinstrumenten der Kategorien „Vom Unternehmen ausgereichte Kredite und Forderungen” sowie „Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen” werden erfolgswirksam erfasst; Zuschreibungen erfolgen ebenfalls erfolgswirksam. Im Falle von Finanzinstrumenten, die als „Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte” klassifiziert sind, wird ein wesentlicher oder andauernder Rückgang des beizulegenden Zeitwertes als Wertminderung erfolgswirksam berücksichtigt. Einmal in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Wertminderungen von Eigenkapitalinstrumenten werden erfolgsneutral rückgängig gemacht; Wertminderungen von Schuldinstrumenten werden erfolgswirksam rückgängig gemacht. Finanzinstrumente werden ausgebucht, wenn die Rechte auf Zahlungen aus dem Investment erloschen sind oder übertragen wurden und der Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, übertragen hat. Vorräte
Die Vorräte werden zu Anschaffungs-/Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren Nettoveräußerungswert
angesetzt. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Durchschnittskosten oder einzeln zugeordneten
Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die Herstellungskosten werden auf der Grundlage
der Normalbeschäftigung ermittelt. Im Einzelnen enthalten die Herstellungskosten neben den direkt
zurechenbaren Kosten auch die produktionsbezogenen Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich
fertigungsbedingter Abschreibungen. Bei Vorliegen eines qualifizierten Vermögenswertes
werden Fremdkapitalkosten als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Niedrigere
Werte am Abschlussstichtag aufgrund gesunkener Nettoveräußerungswerte werden angesetzt. Soweit
bei früher abgewerteten Vorräten der Nettoveräußerungswert gestiegen ist, wird die daraus resultierende
Wertaufholung als Minderung des Materialaufwands bzw. Bestandsveränderung erfasst.
Durch ausreichend bemessene Wertkorrekturen wird allen erkennbaren Lagerungs- und Bestandsrisiken mit Auswirkung auf den erwarteten Nettoveräußerungswert Rechnung getragen. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sowie selbst erzeugte Rohstoffe werden mit Konzernherstellungskosten bewertet, die neben den Einzelkosten auch die auf systematischer Basis ermittelten oder zugerechneten variablen und fixen Gemeinkosten enthalten. Rechte zur Emission von CO2-Gasen werden unter den Vorräten (Hilfs- und Betriebsstoffe) bilanziert. Erstausstattungen an Emissionsrechten, die unentgeltlich erworben worden sind, werden mit Anschaffungskosten von null € erfasst. Entgeltlich erworbene Emissionsrechte werden zu Anschaffungskosten erfasst. Werterhöhungen der aktivierten Emissionsrechte werden nur im Rahmen einer Veräußerung realisiert. Wertminderungen der aktivierten Emissionsrechte werden erfasst, wenn der Marktpreis der Emissionsrechte unter die Anschaffungskosten gefallen ist. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert angesetzt
und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode
sowie unter Abzug von Wertminderungen bewertet. Eine Wertminderung bei Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen wird dann vorgenommen, wenn objektive Hinweise dafür vorliegen,
dass die fälligen Forderungsbeträge nicht vollständig einbringlich sind. Die Höhe der Wertminderung
bemisst sich als Differenz zwischen dem Buchwert der Forderung und dem Barwert der geschätzten
zukünftigen Cashflows aus dieser Forderung, diskontiert mit dem Effektivzinssatz. Die Wertminderung
wird erfolgswirksam erfasst.
Kundenspezifische Auftragsfertigung
Nach IAS 11 werden die Auftragsumsätze und -ergebnisse jedes Auftrags entsprechend dem tatsächlichen
Grad der Fertigstellung ermittelt „Percentage-of-Completion-Methode”. Der Fertigstellungsgrad
wird aus dem Verhältnis zwischen den bislang angefallenen Auftragskosten und den geschätzten
Gesamtkosten zum jeweiligen Stichtag errechnet. Die entsprechenden Auftragskosten werden sofort
bei entsprechendem Anfall erfolgswirksam. Ist das Ergebnis eines Fertigungsauftrags nicht zuverlässig
ermittelbar, werden Erlöse nur in Höhe der angefallenen Auftragskosten angesetzt.
Erhaltene Anzahlungen werden aktivisch von den unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesenen Forderungen aus Fertigungsaufträgen abgesetzt. Soweit die erhaltenen Anzahlungen einzelner Fertigungsaufträge die Forderungen aus Fertigungsaufträgen übersteigen, wird der überschüssige Betrag unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen. Wenn voraussichtlich die gesamten Auftragskosten die gesamten Auftragserlöse überschreiten, wird der erwartete Verlust sofort als Aufwand erfasst und, soweit er die bereits angefallenen Auftragskosten übersteigt, als Verbindlichkeit aus Auftragsfertigung ausgewiesen. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte
Langfristige Vermögenswerte (oder Gruppen von Vermögenswerten und Schulden) werden als zur
Veräußerung gehalten klassifiziert und zum niedrigeren Wert aus Buchwert oder beizulegendem
Zeitwert abzüglich Verkaufskosten bewertet, wenn ihr Buchwert im Wesentlichen durch einen Verkauf
erlöst werden wird statt durch fortgesetzte betriebliche Nutzung.
Pensionsrückstellungen
Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden aufgrund von Versorgungszusagen auf
Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistung gebildet. Die Bildung von Rückstellungen erfolgt
dabei ausschließlich für leistungsorientierte Versorgungszusagen, bei denen das Unternehmen den
Arbeitnehmern einen bestimmten Versorgungsumfang garantiert. In den Pensionsrückstellungen
sind auch Überbrückungszahlungen in Sterbefällen enthalten.
Grundlage für die Bewertung der Versorgungsverpflichtungen sind versicherungsmathematische Annahmen und Berechnungen. Die leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen werden nach dem von den IFRS vorgeschriebenen üblichen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Bei diesem Verfahren werden nicht nur die am Stichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften, sondern auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Der Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand ausgewiesen, der Zinsanteil der Rückstellungszuführung im Zinsergebnis. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden in den Pensionsrückstellungen im Jahr ihres Entstehens vollständig ergebnisneutral erfasst. Wesentliche angewandte versicherungsmathematische Prämissen im Salzgitter-Konzern:
Aufgrund der Finanzmarkt-/Kreditkrise gibt es nach wie vor einige Marktverwerfungen, die sich auch
auf die Renditen von hochwertigen Unternehmensanleihen auswirken und sich somit auf die daraus
abzuleitenden Rechnungszinssätze niederschlagen. Vor diesem Hintergrund hat sich die Gesellschaft
dazu entschieden, bei der Ableitung der zu verwendenden Zinsstrukturkurve all jene im „iBoxx €
Corporate AA 10+ Index” enthaltenen Unternehmensanleihen zu eliminieren, deren Rendite zum
Bilanzstichtag um mehr als eine Standardabweichung von der gewichteten Durchschnittsrendite der
im Index geführten Anleihen abweicht. Nach dieser Anpassung ergab sich ein Rechnungszins unter
Beachtung der Duration der bewerteten Verpflichtungen von 4,75 %.
Bei der Bewertung der Sterbewahrscheinlichkeiten der Berechtigten wurden die Heubeck-Richttafeln 2005 G verwendet. Wie bereits im Vorjahr werden bei den beim Essener Verband geführten Empfängern die zur Anwendung kommenden Richttafeln von Prof. Heubeck (RT 2005 G) für die Rückstellungsbewertung in Bezug auf die Lebenserwartung angepasst, da dadurch für diesen Personenkreis eine realitätsnähere Bewertung der Verpflichtungen erfolgt. Ertragsteuern
Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt gemäß IAS 12 nach der bilanzorientierten Verbindlichkeiten-Methode. Danach werden für temporäre Differenzen zwischen den im Konzernabschluss
angesetzten Buchwerten und den steuerlichen Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden
zukünftig wahrscheinlich eintretende Steuerent- und -belastungen bilanziert.
Zum 31. Dezember 2009 werden die latenten Steuern inländischer Kapitalgesellschaften wie im Vorjahr mit einem Gesamtsteuersatz von 30,2 % bewertet. Dieser Steuersatz setzt sich zusammen aus dem im Konzern geltenden 14,4 %igen Gewerbesteuersatz und dem 15,8 %igen Körperschaftsteuersatz (inklusive Solidaritätszuschlag). Die Berechnung ausländischer Ertragsteuern basiert auf den in den einzelnen Ländern gültigen Gesetzen und Verordnungen. Die aus der Nutzung von als zukünftig realisierbar eingeschätzten Verlustvorträgen erwarteten Steuerersparnisse werden aktiviert. Bei der Bewertung eines aktivierten Vermögenswertes für zukünftige Steuerentlastungen wird die Wahrscheinlichkeit der Realisierung des erwarteten Steuervorteils berücksichtigt. Die Vermögenswerte aus zukünftigen Steuerentlastungen umfassen aktive latente Steuern aus temporären Differenzen zwischen den in der Konzernbilanz angesetzten Buchwerten und steuerlichen Wertansätzen sowie die Steuerersparnisse aus als zukünftig realisierbar eingeschätzten Verlustvorträgen. Latente Steueransprüche in einem Steuerhoheitsgebiet werden mit latenten Steuerschulden desselben Gebietes verrechnet, wenn das Unternehmen einen Anspruch auf Verrechnung tatsächlicher Steuerschulden und Steueransprüche hat und die Steuern von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden; die Verrechnung erfolgt, soweit sich die Fristigkeiten entsprechen. Ertragsteuerschulden werden – vorausgesetzt, sie bestehen in demselben Steuerhoheitsgebiet und sind hinsichtlich Art und Fristigkeit gleichartig – mit entsprechenden Steuererstattungsansprüchen saldiert. Die Veränderung der latenten Steuerschulden wird unter Ziffer (21) erläutert. Sonstige Rückstellungen
Rückstellungen werden für gegenwärtige Verpflichtungen gegenüber Dritten gebildet, deren Eintritt
wahrscheinlich zu einer Vermögensbelastung führen wird. Sie werden unter Berücksichtigung aller
daraus erkennbaren Risiken zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt und nicht mit Rückgriffsansprüchen
verrechnet. Rückstellungen werden nur gebildet, wenn ihnen eine rechtliche oder faktische
Verpflichtung gegenüber Dritten zugrunde liegt.
Finanzielle Verbindlichkeiten
Für finanzielle Verbindlichkeiten bestehen zwei Bewertungskategorien.
a) Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeitenb) Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete VerbindlichkeitenFinanzielle Verbindlichkeiten werden als kurzfristige Verbindlichkeiten klassifiziert, sofern die Begleichung der Verbindlichkeit innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgen wird. Ertrags- und Aufwandsrealisierung
Die Erfassung von Umsatzerlösen und sonstigen betrieblichen Erträgen erfolgt dann, wenn die
Leistung erbracht ist bzw. die Vermögenswerte geliefert worden sind und damit der Gefahrenübergang
stattgefunden hat. Bei kundenspezifischen Fertigungsaufträgen werden die Umsätze
nach dem Leistungsfortschritt realisiert „Percentage-of-Completion-Methode”.
Dividenden werden vereinnahmt, wenn der Anspruch rechtlich entstanden ist. Zinsaufwendungen und -erträge werden zeitanteilig erfasst. Im Rahmen von Konsolidierungskreisänderungen werden erworbene Dividendenansprüche im Rahmen der Kapitalkonsolidierung erfolgsneutral erfasst. Nach IAS 20 dürfen Zuschüsse erst bilanziert werden, wenn die notwendigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind und zu erwarten ist, dass die Zuschüsse tatsächlich gewährt werden. Vermögenswertbezogene Zuschüsse werden grundsätzlich als Abzug von den Anschaffungs-/Herstellungskosten bilanziert. Sofern sich ein ertragsbezogener Zuschuss auf zukünftige Geschäftsjahre bezieht, wird er periodengerecht abgegrenzt und der Anteil für zukünftige Perioden in einen Abgrenzungsposten eingestellt. Wertminderungen von Vermögenswerten (Impairment Test)
An jedem Bilanzstichtag überprüft der Konzern die Buchwerte seiner immateriellen Vermögenswerte
und seines Sachanlagevermögens, um festzustellen, ob Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen.
Sind solche Anhaltspunkte erkennbar, wird der erzielbare Betrag geschätzt, um den Umfang des
Wertminderungsaufwands festzustellen. Kann der erzielbare Betrag für den einzelnen Vermögenswert
nicht geschätzt werden, erfolgt die Schätzung auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden
Einheit, zu der der Vermögenswert gehört. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen,
wenn der aus dem Vermögenswert zufließende Nutzen niedriger als dessen Buchwert ist. Der aus
einem Vermögenswert zufließende Nutzen entspricht dem höheren Wert aus Nettoverkaufserlös und
Ertragswert. Der Ertragswert bestimmt sich aus dem Barwert der zukünftigen dem Vermögenswert
zuzuordnenden Zahlungsströme. Wenn der Grund für eine früher vorgenommene außerplanmäßige
Abschreibung entfallen ist, wird eine Zuschreibung vorgenommen.
Langfristige Vermögenswerte, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden, werden zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt. Finanzrisikomanagement
Durch seine Geschäftstätigkeit ist der Konzern verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt: dem
Marktrisiko (beinhaltet Fremdwährungs-, Zins- und Marktpreisrisiko), dem Kredit- und dem Liquiditätsrisiko.
Das übergreifende Risikomanagement des Konzerns ist auf die Unvorhersehbarkeit der Entwicklungen
an den Finanzmärkten fokussiert und zielt darauf ab, die potenziell negativen Auswirkungen auf
die Finanzlage des Konzerns zu minimieren.
Das Risikomanagement erfolgt eigenständig durch die Tochter- und Beteiligungsgesellschaften der Salzgitter AG, entsprechend den vom Vorstand verabschiedeten Leitlinien. Das Management gibt in Schriftform sowohl die Prinzipien für das bereichsübergreifende Risikomanagement vor als auch Richtlinien für bestimmte Bereiche, wie zum Beispiel den Umgang mit dem Fremdwährungsrisiko, dem Zins- und Kreditrisiko, dem Einsatz derivativer und nicht-derivativer Finanzinstrumente sowie der Anlage von Liquiditätsüberschüssen. FremdwährungsrisikoIm Konzern wird bei Vorliegen einer effektiven Sicherungsbeziehung bei Abschluss der Transaktion die Sicherungsbeziehung zwischen Sicherungsinstrument und Grundgeschäft sowie das Ziel seines Risikomanagements und die zugrunde liegende Strategie dokumentiert. Im Konzern wird dann bei Beginn der Sicherungsbeziehung und danach fortlaufend die Einschätzung, ob die Derivate, die in der Sicherungsbeziehung verwendet werden, hocheffektiv die Änderungen des Zeitwertes oder der Cashflows des Grundgeschäfts kompensieren, überprüft. KreditrisikoLiquiditätsrisikoCashflow- und Fair-Value-ZinsrisikoKapitalrisikomanagement
Der Konzern steuert sein Kapital mit dem Ziel, die Erträge der Unternehmensbeteiligten durch Optimierung
des Verhältnisses von Eigen- zu Fremdkapital zu maximieren. Dies dient auch dem Ziel, die
Kosten der Kapitalbeschaffung zu reduzieren. Dabei wird sichergestellt, dass alle Konzernunternehmen
unter der Unternehmensfortführungsprämisse operieren können.
Um die Kapitalstruktur beizubehalten oder zu optimieren, obliegt es dem Konzern, die Höhe der Dividendenzahlungen anzupassen, Kapitalrückzahlungen an die Anteilseigner zu tätigen, neue Aktien auszugeben oder Vermögenswerte zum Zwecke der Schuldenreduktion zu veräußern. Die Fremdkapitalstruktur (Nettoverschuldung/-guthaben) besteht aus kurz- und langfristigen Bankverbindlichkeiten abzüglich liquider Mittel und Wertpapieren. Weitere Ausführungen sind im Konzernlagebericht im Abschnitt IV.4. „Finanz- und Vermögenslage” enthalten. |
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