Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Jahresabschlüsse der in den Salzgitter-Konzern einbezogenen Tochterunternehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen unter Beachtung der Vorschriften des IASB aufgestellt.

Vermögenswerte werden aktiviert, wenn alle wesentlichen mit der Nutzung verbundenen Chancen und Risiken dem Salzgitter-Konzern zustehen. Die Bewertung der Vermögenswerte erfolgt grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu Zeitwerten.

Schätzungen und Annahmen

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind Annahmen getroffen und Schätzungen verwandt worden, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten ausgewirkt haben. Alle Schätzungen und Annahmen werden so getroffen, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Solche Abweichungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.

a) Bilanzierung von Erwerben

Als mögliche Folge von Akquisitionen werden Firmenwerte in der Bilanz des Konzerns ausgewiesen. Bei der Erstkonsolidierung eines Erwerbs werden alle identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten mit den jeweiligen beizulegenden Zeitwerten am Erwerbsstichtag angesetzt. Eine der wesentlichsten Schätzungen bezieht sich dabei auf die Bestimmung der zum Erwerbsstichtag jeweils beizulegenden Zeitwerte dieser Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Grundstücke, Gebäude und Geschäftsausstattung werden in der Regel auf Basis unabhängiger Gutachten bewertet, während marktgängige Wertpapiere zum Börsenpreis angesetzt werden. Falls immaterielle Vermögenswerte identifiziert werden, wird in Abhängigkeit von der Art des immateriellen Vermögenswertes und der Komplexität der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes entweder auf das unabhängige Gutachten eines externen Bewertungsgutachters zurückgegriffen oder der beizulegende Zeitwert intern unter Verwendung einer international anerkannten Bewertungstechnik ermittelt, deren Basis in der Regel die Prognose der insgesamt erwarteten künftigen Cashflows ist. Diese Bewertungen sind eng verbunden mit den Annahmen, die das Management bezüglich der künftigen Wertentwicklung der jeweiligen Vermögenswerte getroffen hat, sowie der unterstellten Veränderungen des anzuwendenden Diskontierungszinssatzes.

b) Aktiver Firmenwert

Der Konzern überprüft jährlich und zusätzlich, sofern irgendein auslösendes Ereignis dafür vorliegt, ob eine Wertminderung der bilanzierten aktiven Firmenwerte eingetreten ist. Dann ist der erzielbare Betrag (Netto-Verkaufserlös) der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zu schätzen. Dieser entspricht dem höheren Wert von beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Die Bestimmung des Nutzungswertes beinhaltet die Vornahme von Anpassungen und Schätzungen bezüglich der Prognose und Diskontierung der künftigen Cashflows. In der Regel ist im Salzgitter-Konzern die zahlungsmittelgenerierende Einheit die einzelne juristische Einheit. Im Einzelfall werden juristische Einheiten zu einer Gruppe zusammengefasst. Das Management geht davon aus, dass die zur Berechnung des erzielbaren Betrags verwendeten Annahmen angemessen sind. Veränderungen dieser Annahmen könnten zu einem Wertminderungsaufwand führen, der die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nachteilig beeinflussen würde.

c) Werthaltigkeit der Vermögenswerte

Zu jedem Bilanzstichtag hat der Konzern einzuschätzen, ob irgendein auslösendes Ereignis dafür vorliegt, dass der Buchwert einer Sachanlage, einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie oder eines immateriellen Vermögenswertes wertgemindert sein könnte. In diesem Fall wird der erzielbare Betrag des betreffenden Vermögenswertes geschätzt. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Wert von beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Zur Ermittlung des Nutzungswertes sind die diskontierten künftigen Cashflows des betreffenden Vermögenswertes zu bestimmen. Die Schätzung der diskontierten künftigen Cashflows beinhaltet wesentliche Annahmen wie insbesondere solche bezüglich der künftigen Verkaufspreise und Verkaufsvolumina, der Kosten und der Diskontierungszinssätze. Obwohl das Management davon ausgeht, dass die Schätzungen der relevanten erwarteten Nutzungsdauern, die Annahmen bezüglich der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Entwicklung der Industriezweige, in denen der Konzern tätig ist, und die Einschätzungen der diskontierten künftigen Cashflows angemessen sind, könnte durch eine Veränderung der Annahmen oder Umstände eine Veränderung der Analyse erforderlich werden. Hieraus könnten in der Zukunft zusätzliche Wertminderungen oder Wertaufholungen resultieren, falls sich die vom Management identifizierten Trends umkehren oder sich die Annahmen und Schätzungen als falsch erweisen sollten.

d) Umsatzrealisierung bei kundenspezifischer Auftragsfertigung

Bestimmte Konzerngesellschaften des Unternehmensbereiches Technologie tätigen einen Teil ihrer Geschäfte als kundenspezifische Fertigungsaufträge, die nach der „Percentage-of-Completion-Methode” bilanziert werden, wonach die Umsätze entsprechend dem Fertigstellungsgrad auszuweisen sind. Diese Methode erfordert eine exakte Schätzung des Ausmaßes des Auftragsfortschritts. In Abhängigkeit von der Methode zur Bestimmung des Fertigstellungsgrades umfassen die wesentlichen Schätzungen die gesamten Auftragskosten, die bis zur Fertigstellung noch anfallenden Kosten, die gesamten Auftragserlöse, die Auftragsrisiken und andere Beurteilungen. Das Management der operativen Einheiten überprüft kontinuierlich alle Schätzungen, die im Rahmen der Fertigungsaufträge erforderlich sind, und passt diese gegebenenfalls an.

e) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Da der Konzern in zahlreichen Ländern operativ tätig ist und Einkünfte erzielt, unterliegt er in einer Vielzahl von Steuerhoheiten den unterschiedlichsten Steuergesetzen. Um die weltweiten Steuerverbindlichkeiten des Konzerns zu bestimmen, sind daher wesentliche Beurteilungen erforderlich. Das Management geht davon aus, eine vernünftige Einschätzung steuerlicher Unwägbarkeiten getroffen zu haben. Im Falle bestimmter Ereignisse kann nicht zugesichert werden, dass sich der tatsächliche Ausgang solcher steuerlicher Unwägbarkeiten mit der ursprünglichen Einschätzung deckt. Etwaige Unterschiede könnten in der jeweiligen Periode, in der die Angelegenheit endgültig entschieden wird, Auswirkungen auf die Steuerverbindlichkeiten und die latenten Steuern haben.

Zu jedem Bilanzstichtag beurteilt der Konzern, ob die Realisierbarkeit künftiger Steuervorteile für den Ansatz aktiver latenter Steuern hinreichend wahrscheinlich ist. Dies erfordert vom Management unter anderem die Beurteilung der Steuervorteile, die sich aus den zur Verfügung stehenden Steuerstrategien und dem künftigen zu versteuernden Einkommen ergeben, sowie die Berücksichtigung weiterer positiver und negativer Faktoren. Die ausgewiesenen aktiven latenten Steuern könnten sich verringern, falls die Schätzungen der geplanten steuerlichen Einkommen und der durch zur Verfügung stehende Steuerstrategien erzielbaren Steuervorteile gesenkt werden oder falls Änderungen der aktuellen Steuergesetzgebung den zeitlichen Rahmen oder den Umfang der Realisierbarkeit künftiger Steuervorteile beschränken.

f) Leistungen an Arbeitnehmer

Die Bilanzierung von Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen erfolgt in Übereinstimmung mit versicherungsmathematischen Bewertungen. Diese Bewertungen beruhen auf statistischen und anderen Faktoren, um auf diese Weise künftige Ereignisse zu antizipieren. Diese Faktoren umfassen unter anderem versicherungsmathematische Annahmen wie Diskontierungszinssatz, erwarteter Kapitalertrag des Planvermögens, erwartete Gehaltssteigerungen und Sterblichkeitsraten. Diese versicherungsmathematischen Annahmen können aufgrund von veränderten Markt- und Wirtschaftsbedingungen erheblich von den tatsächlichen Entwicklungen abweichen und deshalb zu einer wesentlichen Veränderung der Pensions- und ähnlichen Verpflichtungen sowie des zugehörigen künftigen Aufwands führen.

Immaterielle Vermögenswerte

a) Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung

Aus der Kapitalkonsolidierung resultierende aktive Unterschiedsbeträge für vor dem 1. Oktober 1995 erworbene Unternehmen bleiben unverändert mit den Gewinnrücklagen verrechnet. Ab dem 1. Oktober 1995 erworbene Geschäfts- und Firmenwerte werden aktiviert, jährlich auf Wertminderungen überprüft und, soweit erforderlich, abgeschrieben.

Ein sich ergebender negativer Unterschiedsbetrag wird nach Neubewertung des erworbenen Reinvermögens gemäß IFRS 3 unmittelbar erfolgswirksam erfasst.

Jeglicher Überschuss der Anschaffungskosten eines assoziierten Unternehmens über den Konzernanteil an den beizulegenden Nettozeitwerten der Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des assoziierten Unternehmens zum Zeitpunkt des Erwerbs ist als Geschäfts- oder Firmenwert zu erfassen. Der Geschäfts- oder Firmenwert ist Bestandteil des Buchwertes der Beteiligung und wird nicht separat auf das Vorliegen einer Wertminderung geprüft. Stattdessen wird der gesamte Buchwert des Anteils auf Wertminderung geprüft.

b) Sonstige immaterielle Vermögenswerte

Entgeltlich erworbene sonstige immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig linear über ihre voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer, in der Regel nicht länger als 5 Jahre, abgeschrieben.

Sonstige immaterielle Vermögenswerte werden in der Regel über 5 Jahre abgeschrieben. Die im Rahmen der Kaufpreisallokationen identifizierten Vermögenswerte werden über Zeiträume zwischen 7 und 22 Jahren planmäßig linear abgeschrieben.

Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden aktiviert, sofern der Zufluss eines verlässlich schätzbaren Nutzens für den Konzern wahrscheinlich ist und die Anschaffungs-/Herstellungskosten zuverlässig bemessen werden können. Die Herstellungskosten selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte werden auf Basis direkt zurechenbarer Kosten ermittelt. Es werden Kosten einbezogen, die zur Schaffung, Herstellung und Vorbereitung der Vermögenswerte erforderlich sind, um diese für den vom Management des Konzerns beabsichtigten Gebrauch betriebsbereit zu machen.

Entwicklungskosten werden aktiviert, wenn ein neu entwickeltes Produkt oder Verfahren eindeutig abgegrenzt werden kann, technisch realisierbar ist und entweder die eigene Nutzung oder die Vermarktung vorgesehen ist. Weiterhin setzt die Aktivierung voraus, dass den Entwicklungsausgaben mit hinreichender Wahrscheinlichkeit künftige Finanzmittelzuflüsse gegenüberstehen werden. Der Entwicklungsprozess ist von einer Forschungsphase zu unterscheiden. Entwicklung ist die Anwendung des Forschungsergebnisses und findet vor Beginn der kommerziellen Produktion oder Nutzung statt. Falls die Voraussetzungen für eine Aktivierung nicht gegeben sind, werden die Aufwendungen im Jahr ihrer Entstehung ergebniswirksam verrechnet.

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten umfassen dabei alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Kosten sowie ebenfalls direkt zurechenbare Teile der entwicklungsbezogenen Gemeinkosten. Die Abschreibung erfolgt linear ab dem Produktionsbeginn über die vorgesehene Nutzungsdauer der entwickelten Anlagenmodelle.

Sachanlagevermögen

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen bewertet. Erhaltene Investitionszuschüsse werden als Minderung der Anschaffungs- und Herstellungskosten gezeigt. Die Restbuchwerte und die wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und ggf. angepasst. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswertes seinen geschätzten erzielbaren Betrag, so wird auf diesen Betrag abgeschrieben. Sollten die Gründe für eine in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung entfallen, werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen.

Die Herstellungskosten selbst erstellter Sachanlagen werden auf Basis direkt zurechenbarer Kosten sowie geschätzter Abbruch- und Wiederherstellungskosten ermittelt.

Kosten für die regelmäßige Wartung und Reparatur von Gegenständen des Sachanlagevermögens werden als Aufwand verrechnet. Erneuerungs- und Erhaltungsaufwendungen werden nur dann als nachträgliche Herstellungskosten aktiviert, wenn sie zu einer wesentlichen Verlängerung der Nutzungsdauer, einer erheblichen Verbesserung oder einer bedeutenden Nutzungsänderung der Sachanlage führen.

Wesentliche Bestandteile von Gegenständen des Sachanlagevermögens, die in regelmäßigen Zeitabständen eines Ersatzes bedürfen, werden als eigenständige Vermögenswerte aktiviert und über deren wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen im Wesentlichen folgende wirtschaftliche Nutzungsdauern zugrunde:

Wirtschaftliche Nutzungsdauer maximal
Gebäude 50 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen  
Lokomotiven, Gleisanlagen 30 Jahre
Hochofenanlagen, Stahlwerke, Stranggießanlagen, Krananlagen 20 Jahre
Oberflächenbeschichtungsanlagen, Walzwerke, Kokereianlagen 15 Jahre
Werksgeräte, Reserveteile 10 Jahre
Fuhrpark 5 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 5 Jahre

Fremdkapitalkosten

In unmittelbarem Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung von qualifizierenden Vermögenswerten (das sind Vermögenswerte, für die ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um sie in ihren beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen) stehende Fremdkapitalkosten werden bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Vermögenswerte im Wesentlichen für ihre vorgesehene Nutzung oder zum Verkauf bereitstehen, zu den Herstellungskosten dieser Vermögenswerte hinzugerechnet. Erwirtschaftete Erträge aus der zwischenzeitlichen Anlage speziell aufgenommenen Fremdkapitals bis zu dessen Ausgabe für qualifizierende Vermögenswerte werden von den aktivierbaren Fremdkapitalkosten abgezogen.

Alle anderen Fremdkapitalkosten werden erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen.

Leasing

Der Konzern tritt sowohl als Leasingnehmer als auch als Leasinggeber auf. Bei der Nutzung von gemieteten Sachanlagen sind die Voraussetzungen des Finanzierungsleasings nach IAS 17 erfüllt, wenn alle wesentlichen Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum in Verbindung stehen, auf die betreffende Konzerngesellschaft übertragen wurden. Bei Vorliegen eines Mehrkomponentenvertrages wird entsprechend IFRIC 4 von einem Leasingverhältnis ausgegangen, wenn die Erfüllung des Vertrages von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswertes abhängt und der Vertrag die Übertragung dieses Nutzungsrechts regelt. In diesen Fällen werden die jeweiligen Sachanlagen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen aktiviert und linear entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer oder über die kürzere Laufzeit des Leasingvertrages abgeschrieben. Die aus den künftigen Leasingraten resultierenden Zahlungsverpflichtungen sind abgezinst als Verbindlichkeit passiviert.

Werden Vermögenswerte in einem Finanzierungsleasing genutzt, wird der Barwert der Leasingzahlungen als Leasingforderung angesetzt. Der Unterschiedsbetrag zwischen Bruttoforderung und Barwert der Forderung wird als unrealisierter Finanzertrag erfasst. Leasingerträge werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses nach der Annuitätenmethode erfasst, aus der sich eine konstante Verzinsung der Leasingforderung ergibt.

Leasingverhältnisse, bei denen ein wesentlicher Teil des Nutzens und der Risiken aus dem Eigentum am Leasingobjekt beim Leasinggeber verbleibt, werden als Operating Leasing qualifiziert. Die unter diesen Leasingverhältnissen zu leistenden Leasingraten werden linear über die Dauer des Leasingverhältnisses in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien umfassen Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen oder langfristigen Wertsteigerungen gehalten und nicht in der Produktion oder für Verwaltungszwecke eingesetzt werden. Sie werden nach IAS 40 mit den fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert („Cost Model”). Die als Finanzinvestition gehaltenen abnutzbaren Immobilien werden über eine Laufzeit von bis zu 50 Jahren linear abgeschrieben.

Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Berücksichtigung von außerplanmäßigen Abschreibungen. Transaktionskosten werden in die erstmalige Bewertung einbezogen. Im Konzernanhang erfolgt die Angabe des beizulegenden Zeitwertes dieser Immobilien, der nach international anerkannten Bewertungsmethoden wie zum Beispiel der DCFMethode ermittelt wird oder, soweit aktuelle Marktpreise vergleichbarer Immobilien verfügbar sind, aus diesen abgeleitet. Für den wesentlichen Teil der Immobilienbestände werden in regelmäßigen Abständen Bewertungen von unabhängigen Gutachtern vorgenommen.

Finanzielle Vermögenswerte

a) Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte

Im Salzgitter-Konzern werden ausschließlich finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, die von Beginn an als „Zu Handelszwecken gehalten” eingeordnet wurden. Derivate gelten als zu Handelszwecken gehalten, sofern sie nicht in einer dokumentierten Sicherungsbeziehung zu Grundgeschäften stehen. Die Option, Finanzinstrumente bei erstmaligem Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Vermögenswerte zu designieren (Fair Value Option), wird im Salzgitter-Konzern nicht ausgeübt.

b) Vom Unternehmen ausgereichte Kredite und Forderungen

Darlehen und Forderungen sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit fixen bzw. bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind. Sie entstehen, wenn der Konzern Geld, Güter oder Dienstleistungen direkt einem Schuldner bereitstellt. Auch erworbene Forderungen sind hier einzuordnen. Darlehen und Forderungen sind in der Bilanz in den sonstigen Forderungen und Vermögenswerten enthalten.

c) Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen

Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit fixen bzw. bestimmbaren Zahlungen und festen Laufzeiten, bei denen das Konzernmanagement die Absicht und Fähigkeit besitzt, diese bis zur Endfälligkeit zu halten. Von dieser Kategorie wurde im Geschäftsjahr 2009 im Salzgitter-Konzern kein Gebrauch gemacht.

d) Derivate mit dokumentierter Sicherungsbeziehung

Diese Finanzinstrumente lassen sich nicht als „Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte” einstufen, da Derivate aus dieser Kategorie explizit ausgeschlossen werden. Sie bilden somit systematisch eine weitere Kategorie.

e) Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte, die keiner der anderen dargestellten Kategorien zuzurechnen sind.

Die Finanzinstrumente werden den langfristigen Vermögenswerten zugeordnet, sofern das Management nicht die Absicht hat, sie innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag zu veräußern.

Alle marktüblichen Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden im Salzgitter-Konzern grundsätzlich zum Erfüllungstag bilanziert. Dies ist der Tag, an dem der Vermögenswert an den bzw. vom Konzern geliefert wird.

Finanzielle Vermögenswerte werden bei ihrer ersten Erfassung zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Finanzinstrumente, die nicht der Kategorie „Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte” angehören, werden anfänglich zu ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten angesetzt.

Finanzinstrumente der Kategorien „Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte”, „Derivate mit dokumentierter Sicherungsbeziehung” und der Kategorie „Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte” werden in der Folgebewertung mit den beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Die Folgebewertung der Kategorie „Vom Unternehmen ausgereichte Kredite und Forderungen” und der Kategorie „Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen” erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode.

Die beizulegenden Zeitwerte notierter Anteile bemessen sich nach den Schlusskursen im elektronischen Handel. Die Bewertung unwesentlicher nicht börsennotierter Anteile erfolgt zu Anschaffungskosten, weil kein Preis eines aktiven Marktes verfügbar ist und der beizulegende Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden kann.

Die Bewertung der Devisentermingeschäfte erfolgt durch eigene Berechnungen. Basierend auf den EZB-Referenzkursen der jeweiligen Währungspaare und den Zinsdifferenzen der jeweiligen Laufzeiten der Devisenterminkontrakte wurden die für den Abschlussstichtag geltenden Terminkurse (Outrightkurse) ermittelt. Dabei wurden ausgehend von standardisierten Laufzeiten die Zinsdifferenzen der tatsächlichen Laufzeiten durch Interpolation ermittelt. Die Informationen zu den standardisierten Laufzeiten wurden einem handelsüblichen Marktinformationssystem entnommen. Die ermittelte Differenz des vertraglich vereinbarten Fremdwährungsbetrages zum Kontraktterminkurs und zum Stichtagsterminkurs wird auf den Bilanzstichtag mit dem Euro-Zinssatz entsprechend der Restlaufzeit abgezinst.

Die Bewertung der sonstigen Derivate erfolgt anhand von Berechnungen der emittierenden Kreditinstitute anhand anerkannter Methoden (zum Beispiel Black-Scholes, Heath-Jarrow-Morton).

Unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Änderung des beizulegenden Zeitwertes von Finanzinstrumenten der Kategorie „Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte” werden im Eigenkapital erfasst. Wenn Vermögenswerte dieser Kategorie veräußert werden, werden die im Eigenkapital kumulierten Anpassungen des beizulegenden Zeitwertes erfolgswirksam als Gewinne bzw. Verluste aus finanziellen Vermögenswerten in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Die Methode zur Erfassung von Gewinnen oder Verlusten von Derivaten hängt davon ab, ob das Derivat als Sicherungsinstrument designiert wurde, und, wenn dies der Fall ist, von der Art der Sicherungsbeziehung. Der Konzern designiert Derivate entweder als Sicherung des beizulegenden Zeitwertes eines bilanzierten Vermögenswertes bzw. einer Verbindlichkeit (Fair Value Hedge), als Sicherung von Zahlungsströmen aus einer höchstwahrscheinlich künftig eintretenden Transaktion oder als Sicherung des Währungsrisikos einer festen Verpflichtung (beides Cashflow Hedge).

Fair Value Hedge

Die Marktwertänderungen von Derivaten, die als Fair Value Hedge zu qualifizieren sind, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung gemeinsam mit den — dem gesicherten Risiko zurechenbaren — Änderungen des beizulegenden Zeitwertes der gesicherten Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten erfasst.

Cashflow Hedge

Der effektive Teil der Marktwertänderungen von Derivaten, die für eine Absicherung von Zahlungsströmen oder zur Währungssicherung fester Verpflichtungen bestimmt sind und qualifizierte Hedges darstellen, wird im Eigenkapital erfasst. Der ineffektive Teil der Wertänderungen wird dagegen direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgswirksam. Im Eigenkapital ausgewiesene Beträge werden in der Periode in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht und als Ertrag oder Aufwand erfasst, in der das abgesicherte Grundgeschäft erfolgswirksam wird. Resultiert eine abgesicherte zukünftige Transaktion jedoch im Ansatz eines nicht-finanziellen Vermögenswertes (zum Beispiel Vorratsvermögen) oder einer Verbindlichkeit, werden die zuvor im Eigenkapital erfassten Gewinne oder Verluste in die Erstbewertung der Anschaffungskosten des Vermögenswertes oder der Verbindlichkeit mit einbezogen. Wenn ein Sicherungsinstrument ausläuft, veräußert wird oder das Sicherungsgeschäft nicht mehr die Kriterien für Hedge Accounting erfüllt, so verbleibt der kumulierte Gewinn oder Verlust im Eigenkapital und wird erst dann in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn die zugrunde liegende Transaktion eintritt. Wird der Eintritt der zukünftigen Transaktion nicht länger erwartet, sind die kumulierten Gewinne oder Verluste, die direkt im Eigenkapital erfasst wurden, sofort in die Gewinn- und Verlustrechnung umzubuchen. Bewegungen in der Rücklage für Cashflow Hedges im Eigenkapital werden im Eigenkapitalspiegel sowie in der Aufstellung der erfassten Erträge und Aufwendungen dargestellt.

Derivate, die sich nicht für Hedge Accounting qualifizieren

Bestimmte derivative Finanzinstrumente qualifizieren sich nicht für Hedge Accounting. Änderungen des beizulegenden Zeitwertes solcher Derivate werden direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Zu jedem Bilanzstichtag wird für finanzielle Vermögenswerte, die nicht der Kategorie „Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte” angehören, überprüft, ob objektive Anhaltspunkte für eine Wertminderung des finanziellen Vermögenswertes bzw. der Gruppe finanzieller Vermögenswerte vorliegen.

Wertminderungen von Finanzinstrumenten der Kategorien „Vom Unternehmen ausgereichte Kredite und Forderungen” sowie „Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen” werden erfolgswirksam erfasst; Zuschreibungen erfolgen ebenfalls erfolgswirksam.

Im Falle von Finanzinstrumenten, die als „Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte” klassifiziert sind, wird ein wesentlicher oder andauernder Rückgang des beizulegenden Zeitwertes als Wertminderung erfolgswirksam berücksichtigt. Einmal in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Wertminderungen von Eigenkapitalinstrumenten werden erfolgsneutral rückgängig gemacht; Wertminderungen von Schuldinstrumenten werden erfolgswirksam rückgängig gemacht.

Finanzinstrumente werden ausgebucht, wenn die Rechte auf Zahlungen aus dem Investment erloschen sind oder übertragen wurden und der Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, übertragen hat.

Vorräte

Die Vorräte werden zu Anschaffungs-/Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren Nettoveräußerungswert angesetzt. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Durchschnittskosten oder einzeln zugeordneten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die Herstellungskosten werden auf der Grundlage der Normalbeschäftigung ermittelt. Im Einzelnen enthalten die Herstellungskosten neben den direkt zurechenbaren Kosten auch die produktionsbezogenen Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich fertigungsbedingter Abschreibungen. Bei Vorliegen eines qualifizierten Vermögenswertes werden Fremdkapitalkosten als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Niedrigere Werte am Abschlussstichtag aufgrund gesunkener Nettoveräußerungswerte werden angesetzt. Soweit bei früher abgewerteten Vorräten der Nettoveräußerungswert gestiegen ist, wird die daraus resultierende Wertaufholung als Minderung des Materialaufwands bzw. Bestandsveränderung erfasst.

Durch ausreichend bemessene Wertkorrekturen wird allen erkennbaren Lagerungs- und Bestandsrisiken mit Auswirkung auf den erwarteten Nettoveräußerungswert Rechnung getragen.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sowie selbst erzeugte Rohstoffe werden mit Konzernherstellungskosten bewertet, die neben den Einzelkosten auch die auf systematischer Basis ermittelten oder zugerechneten variablen und fixen Gemeinkosten enthalten.

Rechte zur Emission von CO2-Gasen werden unter den Vorräten (Hilfs- und Betriebsstoffe) bilanziert. Erstausstattungen an Emissionsrechten, die unentgeltlich erworben worden sind, werden mit Anschaffungskosten von null € erfasst. Entgeltlich erworbene Emissionsrechte werden zu Anschaffungskosten erfasst. Werterhöhungen der aktivierten Emissionsrechte werden nur im Rahmen einer Veräußerung realisiert. Wertminderungen der aktivierten Emissionsrechte werden erfasst, wenn der Marktpreis der Emissionsrechte unter die Anschaffungskosten gefallen ist.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode sowie unter Abzug von Wertminderungen bewertet. Eine Wertminderung bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird dann vorgenommen, wenn objektive Hinweise dafür vorliegen, dass die fälligen Forderungsbeträge nicht vollständig einbringlich sind. Die Höhe der Wertminderung bemisst sich als Differenz zwischen dem Buchwert der Forderung und dem Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows aus dieser Forderung, diskontiert mit dem Effektivzinssatz. Die Wertminderung wird erfolgswirksam erfasst.

Kundenspezifische Auftragsfertigung

Nach IAS 11 werden die Auftragsumsätze und -ergebnisse jedes Auftrags entsprechend dem tatsächlichen Grad der Fertigstellung ermittelt „Percentage-of-Completion-Methode”. Der Fertigstellungsgrad wird aus dem Verhältnis zwischen den bislang angefallenen Auftragskosten und den geschätzten Gesamtkosten zum jeweiligen Stichtag errechnet. Die entsprechenden Auftragskosten werden sofort bei entsprechendem Anfall erfolgswirksam. Ist das Ergebnis eines Fertigungsauftrags nicht zuverlässig ermittelbar, werden Erlöse nur in Höhe der angefallenen Auftragskosten angesetzt.

Erhaltene Anzahlungen werden aktivisch von den unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesenen Forderungen aus Fertigungsaufträgen abgesetzt. Soweit die erhaltenen Anzahlungen einzelner Fertigungsaufträge die Forderungen aus Fertigungsaufträgen übersteigen, wird der überschüssige Betrag unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen. Wenn voraussichtlich die gesamten Auftragskosten die gesamten Auftragserlöse überschreiten, wird der erwartete Verlust sofort als Aufwand erfasst und, soweit er die bereits angefallenen Auftragskosten übersteigt, als Verbindlichkeit aus Auftragsfertigung ausgewiesen.

Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte

Langfristige Vermögenswerte (oder Gruppen von Vermögenswerten und Schulden) werden als zur Veräußerung gehalten klassifiziert und zum niedrigeren Wert aus Buchwert oder beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten bewertet, wenn ihr Buchwert im Wesentlichen durch einen Verkauf erlöst werden wird statt durch fortgesetzte betriebliche Nutzung.

Pensionsrückstellungen

Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden aufgrund von Versorgungszusagen auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistung gebildet. Die Bildung von Rückstellungen erfolgt dabei ausschließlich für leistungsorientierte Versorgungszusagen, bei denen das Unternehmen den Arbeitnehmern einen bestimmten Versorgungsumfang garantiert. In den Pensionsrückstellungen sind auch Überbrückungszahlungen in Sterbefällen enthalten.

Grundlage für die Bewertung der Versorgungsverpflichtungen sind versicherungsmathematische Annahmen und Berechnungen. Die leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen werden nach dem von den IFRS vorgeschriebenen üblichen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Bei diesem Verfahren werden nicht nur die am Stichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften, sondern auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Der Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand ausgewiesen, der Zinsanteil der Rückstellungszuführung im Zinsergebnis.

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden in den Pensionsrückstellungen im Jahr ihres Entstehens vollständig ergebnisneutral erfasst.

Wesentliche angewandte versicherungsmathematische Prämissen im Salzgitter-Konzern:

  31.12.2009 31.12.2008
Rechnungszins 4,75 % 5,25 %
Gehaltstrend 2,75 % 2,75 %
Rententrend 1,75 % 1,75 %
Fluktuationsrate 1,00 % 1,00 %
Aufgrund der Finanzmarkt-/Kreditkrise gibt es nach wie vor einige Marktverwerfungen, die sich auch auf die Renditen von hochwertigen Unternehmensanleihen auswirken und sich somit auf die daraus abzuleitenden Rechnungszinssätze niederschlagen. Vor diesem Hintergrund hat sich die Gesellschaft dazu entschieden, bei der Ableitung der zu verwendenden Zinsstrukturkurve all jene im „iBoxx € Corporate AA 10+ Index” enthaltenen Unternehmensanleihen zu eliminieren, deren Rendite zum Bilanzstichtag um mehr als eine Standardabweichung von der gewichteten Durchschnittsrendite der im Index geführten Anleihen abweicht. Nach dieser Anpassung ergab sich ein Rechnungszins unter Beachtung der Duration der bewerteten Verpflichtungen von 4,75 %.

Bei der Bewertung der Sterbewahrscheinlichkeiten der Berechtigten wurden die Heubeck-Richttafeln 2005 G verwendet. Wie bereits im Vorjahr werden bei den beim Essener Verband geführten Empfängern die zur Anwendung kommenden Richttafeln von Prof. Heubeck (RT 2005 G) für die Rückstellungsbewertung in Bezug auf die Lebenserwartung angepasst, da dadurch für diesen Personenkreis eine realitätsnähere Bewertung der Verpflichtungen erfolgt.

Ertragsteuern

Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt gemäß IAS 12 nach der bilanzorientierten Verbindlichkeiten-Methode. Danach werden für temporäre Differenzen zwischen den im Konzernabschluss angesetzten Buchwerten und den steuerlichen Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden zukünftig wahrscheinlich eintretende Steuerent- und -belastungen bilanziert.

Zum 31. Dezember 2009 werden die latenten Steuern inländischer Kapitalgesellschaften wie im Vorjahr mit einem Gesamtsteuersatz von 30,2 % bewertet. Dieser Steuersatz setzt sich zusammen aus dem im Konzern geltenden 14,4 %igen Gewerbesteuersatz und dem 15,8 %igen Körperschaftsteuersatz (inklusive Solidaritätszuschlag).

Die Berechnung ausländischer Ertragsteuern basiert auf den in den einzelnen Ländern gültigen Gesetzen und Verordnungen.

Die aus der Nutzung von als zukünftig realisierbar eingeschätzten Verlustvorträgen erwarteten Steuerersparnisse werden aktiviert. Bei der Bewertung eines aktivierten Vermögenswertes für zukünftige Steuerentlastungen wird die Wahrscheinlichkeit der Realisierung des erwarteten Steuervorteils berücksichtigt.

Die Vermögenswerte aus zukünftigen Steuerentlastungen umfassen aktive latente Steuern aus temporären Differenzen zwischen den in der Konzernbilanz angesetzten Buchwerten und steuerlichen Wertansätzen sowie die Steuerersparnisse aus als zukünftig realisierbar eingeschätzten Verlustvorträgen.

Latente Steueransprüche in einem Steuerhoheitsgebiet werden mit latenten Steuerschulden desselben Gebietes verrechnet, wenn das Unternehmen einen Anspruch auf Verrechnung tatsächlicher Steuerschulden und Steueransprüche hat und die Steuern von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden; die Verrechnung erfolgt, soweit sich die Fristigkeiten entsprechen.

Ertragsteuerschulden werden – vorausgesetzt, sie bestehen in demselben Steuerhoheitsgebiet und sind hinsichtlich Art und Fristigkeit gleichartig – mit entsprechenden Steuererstattungsansprüchen saldiert. Die Veränderung der latenten Steuerschulden wird unter Ziffer (21) erläutert.

Sonstige Rückstellungen

Rückstellungen werden für gegenwärtige Verpflichtungen gegenüber Dritten gebildet, deren Eintritt wahrscheinlich zu einer Vermögensbelastung führen wird. Sie werden unter Berücksichtigung aller daraus erkennbaren Risiken zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt und nicht mit Rückgriffsansprüchen verrechnet. Rückstellungen werden nur gebildet, wenn ihnen eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten zugrunde liegt.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Für finanzielle Verbindlichkeiten bestehen zwei Bewertungskategorien.

a) Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten

Da der Salzgitter-Konzern Finanzinstrumente beim erstmaligem Ansatz nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten designiert (Nichtanwendung der Fair Value Option), fallen unter diese Kategorie ausschließlich die Derivate, die nicht im Hedge Accounting abgebildet werden.

b) Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert, nach Abzug von Transaktionskosten, angesetzt. In den Folgeperioden werden sie grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Jede Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag und dem Rückzahlungsbetrag wird dann über die Laufzeit der Ausleihung unter Anwendung der Effektivzinsmethode verteilt.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden als kurzfristige Verbindlichkeiten klassifiziert, sofern die Begleichung der Verbindlichkeit innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgen wird.

Ertrags- und Aufwandsrealisierung

Die Erfassung von Umsatzerlösen und sonstigen betrieblichen Erträgen erfolgt dann, wenn die Leistung erbracht ist bzw. die Vermögenswerte geliefert worden sind und damit der Gefahrenübergang stattgefunden hat. Bei kundenspezifischen Fertigungsaufträgen werden die Umsätze nach dem Leistungsfortschritt realisiert „Percentage-of-Completion-Methode”.

Dividenden werden vereinnahmt, wenn der Anspruch rechtlich entstanden ist. Zinsaufwendungen und -erträge werden zeitanteilig erfasst. Im Rahmen von Konsolidierungskreisänderungen werden erworbene Dividendenansprüche im Rahmen der Kapitalkonsolidierung erfolgsneutral erfasst.

Nach IAS 20 dürfen Zuschüsse erst bilanziert werden, wenn die notwendigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind und zu erwarten ist, dass die Zuschüsse tatsächlich gewährt werden. Vermögenswertbezogene Zuschüsse werden grundsätzlich als Abzug von den Anschaffungs-/Herstellungskosten bilanziert. Sofern sich ein ertragsbezogener Zuschuss auf zukünftige Geschäftsjahre bezieht, wird er periodengerecht abgegrenzt und der Anteil für zukünftige Perioden in einen Abgrenzungsposten eingestellt.

Wertminderungen von Vermögenswerten (Impairment Test)

An jedem Bilanzstichtag überprüft der Konzern die Buchwerte seiner immateriellen Vermögenswerte und seines Sachanlagevermögens, um festzustellen, ob Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. Sind solche Anhaltspunkte erkennbar, wird der erzielbare Betrag geschätzt, um den Umfang des Wertminderungsaufwands festzustellen. Kann der erzielbare Betrag für den einzelnen Vermögenswert nicht geschätzt werden, erfolgt die Schätzung auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, zu der der Vermögenswert gehört. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn der aus dem Vermögenswert zufließende Nutzen niedriger als dessen Buchwert ist. Der aus einem Vermögenswert zufließende Nutzen entspricht dem höheren Wert aus Nettoverkaufserlös und Ertragswert. Der Ertragswert bestimmt sich aus dem Barwert der zukünftigen dem Vermögenswert zuzuordnenden Zahlungsströme. Wenn der Grund für eine früher vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung entfallen ist, wird eine Zuschreibung vorgenommen.

Langfristige Vermögenswerte, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden, werden zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt.

Finanzrisikomanagement

Durch seine Geschäftstätigkeit ist der Konzern verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt: dem Marktrisiko (beinhaltet Fremdwährungs-, Zins- und Marktpreisrisiko), dem Kredit- und dem Liquiditätsrisiko. Das übergreifende Risikomanagement des Konzerns ist auf die Unvorhersehbarkeit der Entwicklungen an den Finanzmärkten fokussiert und zielt darauf ab, die potenziell negativen Auswirkungen auf die Finanzlage des Konzerns zu minimieren.

Das Risikomanagement erfolgt eigenständig durch die Tochter- und Beteiligungsgesellschaften der Salzgitter AG, entsprechend den vom Vorstand verabschiedeten Leitlinien. Das Management gibt in Schriftform sowohl die Prinzipien für das bereichsübergreifende Risikomanagement vor als auch Richtlinien für bestimmte Bereiche, wie zum Beispiel den Umgang mit dem Fremdwährungsrisiko, dem Zins- und Kreditrisiko, dem Einsatz derivativer und nicht-derivativer Finanzinstrumente sowie der Anlage von Liquiditätsüberschüssen.

Fremdwährungsrisiko

Der Konzern ist international tätig und infolgedessen einem Fremdwährungsrisiko ausgesetzt, das auf den Wechselkursänderungen verschiedener Fremdwährungen basiert. Fremdwährungsrisiken entstehen aus erwarteten zukünftigen Transaktionen und bilanzierten Vermögenswerten und Schulden. Es entsteht, wenn Transaktionen auf eine Währung lauten, die nicht der funktionalen Währung des Unternehmens entspricht. Zur Absicherung solcher Risiken verwenden die Konzernunternehmen Terminkontrakte.

Im Konzern wird bei Vorliegen einer effektiven Sicherungsbeziehung bei Abschluss der Transaktion die Sicherungsbeziehung zwischen Sicherungsinstrument und Grundgeschäft sowie das Ziel seines Risikomanagements und die zugrunde liegende Strategie dokumentiert. Im Konzern wird dann bei Beginn der Sicherungsbeziehung und danach fortlaufend die Einschätzung, ob die Derivate, die in der Sicherungsbeziehung verwendet werden, hocheffektiv die Änderungen des Zeitwertes oder der Cashflows des Grundgeschäfts kompensieren, überprüft.

Kreditrisiko

Im Konzern bestehen keine signifikanten Konzentrationen hinsichtlich möglicher Kreditrisiken. Es existieren Handlungsvorschriften sowie ein effizientes Forderungsmanagement, die sicherstellen, dass Verkäufe nur getätigt werden, wenn der Kunde in der Vergangenheit ein angemessenes Zahlungsverhalten aufgewiesen hat. Verträge über derivative Finanzinstrumente und Finanztransaktionen werden nur mit Finanzinstituten erstklassiger Bonität abgeschlossen. Der Konzern hat eine Geschäftspolitik, die das Kreditrisiko im Hinblick auf die einzelnen Finanzinstitute auf einen bestimmten Betrag beschränkt.

Liquiditätsrisiko

Ein vorsichtiges Liquiditätsmanagement schließt das Halten einer ausreichenden Reserve an flüssigen Mitteln und handelbaren Wertpapieren, die Möglichkeit zur Finanzierung durch einen adäquaten Betrag an zugesagten bilateralen Kreditlinien, langfristiger Konsortialfinanzierung sowie einer Wandelanleihe und das Bestehen ungenutzter Kreditlinien ein.

Cashflow- und Fair-Value-Zinsrisiko

Das Zinsrisiko des Konzerns entsteht durch verzinsliche Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten mit variabler Verzinsung setzen den Konzern einem Cashflow-Zinsrisiko aus, das den Zinsaufwand bzw. die Zinserträge beeinflusst. Aus den festverzinslichen Verbindlichkeiten entsteht ein Fair-Value-Zinsrisiko, das sich jedoch nur bei einer Bilanzierung der Finanzinstrumente zu Zeitwerten bilanziell auswirkt. Weitere Ausführungen zum Risikomanagement der Salzgitter AG erfolgen im Rahmen des Risikoberichts.

Kapitalrisikomanagement

Der Konzern steuert sein Kapital mit dem Ziel, die Erträge der Unternehmensbeteiligten durch Optimierung des Verhältnisses von Eigen- zu Fremdkapital zu maximieren. Dies dient auch dem Ziel, die Kosten der Kapitalbeschaffung zu reduzieren. Dabei wird sichergestellt, dass alle Konzernunternehmen unter der Unternehmensfortführungsprämisse operieren können.

Um die Kapitalstruktur beizubehalten oder zu optimieren, obliegt es dem Konzern, die Höhe der Dividendenzahlungen anzupassen, Kapitalrückzahlungen an die Anteilseigner zu tätigen, neue Aktien auszugeben oder Vermögenswerte zum Zwecke der Schuldenreduktion zu veräußern.

Die Fremdkapitalstruktur (Nettoverschuldung/-guthaben) besteht aus kurz- und langfristigen Bankverbindlichkeiten abzüglich liquider Mittel und Wertpapieren.

Weitere Ausführungen sind im Konzernlagebericht im Abschnitt IV.4. „Finanz- und Vermögenslage” enthalten.
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