Grundlagen der Rechnungslegung

Der Konzernabschluss der Salzgitter AG (SZAG) wurde nach den aufgrund der EU-Verordnung Nr. 1606/2002 am Bilanzstichtag verpflichtend anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften des International Accounting Standards Board (IASB) auf der Grundlage des Prinzips historischer Anschaffungskosten erstellt. Die Anforderungen der angewandten Standards und Interpretationen (SIC/IFRIC) wurden ausnahmslos erfüllt und führen zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Salzgitter-Konzerns.

Auswirkungen neuer beziehungsweise geänderter Standards:

Standard/Interpretation Anwen-
dungs-
pflicht
Übernahme
durch EU-
Kommission1)
Auswir-
kungen
IFRS 1 IAS 27 Anschaffungskosten einer Beteiligung 01.01.2009 ja keine
IFRS 2 Änderung: Aktienbasierte Vergütung: Ausübungsbedingungen und Annullierungen 01.01.2009 ja keine
IFRS 7 Änderung: Umklassifizierung von Finanzinstrumenten 01.07.2008 ja keine
IFRS 7 Änderung: Verbesserte Angaben zu Finanzinstrumenten 01.01.2009 ja Anhangangaben
IFRS 8 Operative Segmente 01.01.20092) ja Segment­-
bericht­erstattung
  Improvements 20083) 01.01.2009 ja keine wesentlichen Auswirkungen
IAS 1 Änderung: Darstellung des Abschlusses 01.01.2009 ja Darstellung der Abschluss­-
bestandteile
IAS 23 Fremdkapitalkosten 01.01.2009 ja nicht absehbar
IAS 32 IAS 1 Änderung: Finanzinstrumente mit Rückgaberecht und Verpflichtungen im Rahmen der Liquidation 01.01.2009 ja keine
IFRIC 9 IAS 39 Neubeurteilung eingebetteter Derivate 01.01.2009 ja keine
IFRIC 13 Kundentreueprogramme 01.07.2009 ja keine
IFRIC 14 IAS 19 Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungs-vorschriften und ihre Wechselwirkung 01.01.2009 ja nicht absehbar
1) am 31.12.2009
2) vorzeitige Anwendung in 2007
3) IFRS 5, IFRS 7, IAS 8, IAS 10, IAS 16, IAS 18, IAS 19, IAS 20, IAS 23, IAS 27, IAS 28, IAS 29, IAS 31, IAS 34, IAS 36, IAS 38, IAS 40, IAS 41

Nicht vorzeitig angewendete Standards:

Standard/Interpretation Anwen-
dungs-
pflicht
Übernahme durch EU- Kommission1) voraus- sichtliche Auswirkungen
IFRS 1 Erstmalige Anwendung der IFRS 01.01.2010 ja keine
IFRS 1 Weitere Ausnahmen für erstmalige Anwender 01.01.2010 nein keine
IFRS 1/ IFRS 5 Improvements 2008 01.01.2010 ja keine
IFRS 2 Vergütung auf Basis der Anteile von Konzernunternehmen 01.01.2010 nein keine
IFRS 3/ IAS 27 Unternehmenszusammenschlüsse/Konzern­abschluss 01.07.2009 ja veränderte Abbildung von Unternehmens-zusammen-schlüssen
IFRS 9 Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung 01.01.2013 nein nicht absehbar
IAS 24 Nahe stehende Personen und Unternehmen 01.01.2011 nein keine
IAS 32 Klassifizierung von Bezugsrechten 01.02.2010 ja keine
IAS 39 Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren 01.01.2010 nein keine
  Improvements 20092) 01.01.2010 nein keine wesentlichen Auswirkungen
IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen 01.01.2010 ja keine
IFRIC 14 IAS 19 – Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes – Änderungen 01.01.2011 nein keine
IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien 01.01.2010 ja keine
IFRIC 16 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb 01.01.2008 ja keine
IFRIC 17 Sachausschüttungen an Eigentümer 01.07.2009 ja keine
IFRIC 18 Übertragung von Vermögenswerten durch einen Kunden 01.07.2009 ja keine
IFRIC 19 Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente 01.07.2010 nein keine wesentlichen Auswirkungen
1) am 31.12.2009
2) Geringfügige Änderungen zu einer Vielzahl an Standards (IFRS 2, IFRS 5, IFRS 8, IAS 1, IAS 7, IAS 17, IAS 18, IAS 36, IAS 38, IAS 39, IFRIC 9, IFRIC 16) und daraus sich ergebende Folge-änderungen
Die Salzgitter AG ist als börsennotierte Konzernobergesellschaft gemäß § 315a HGB verpflichtet, einen Konzernjahresabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards und Vorschriften aufzustellen.

Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt. Die Gesellschaft der im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter HRB 9207 eingetragenen Salzgitter AG hat ihren Sitz in Salzgitter. Die Anschrift des Vorstands der Salzgitter AG ist Eisenhüttenstraße 99, 38239 Salzgitter.

Das Geschäftsjahr der Salzgitter AG und ihrer im Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften entspricht dem Kalenderjahr. Tochtergesellschaften mit abweichendem Abschlussstichtag stellen einen Zwischenabschluss zum Konzernabschlussstichtag auf. Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden die Beträge in Millionen € (Mio. €) angegeben.

Am 10. Dezember 2009 haben Vorstand und Aufsichtsrat die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Webseite der Gesellschaft (www.salzgitter-ag.de) dauerhaft zugänglich gemacht. Die Entsprechenserklärung ist auch im Kapitel „Corporate Governance-Bericht” des Geschäftsberichts abgedruckt.
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