Gesamtaussage zur Risikosituation des KonzernsBeurteilung der Risikosituation durch die UnternehmensleitungDie Ausnahmesituation der weltweiten Finanzmärkte und die damit verbundene Belastung der Weltkonjunktur wirkten sich im Geschäftsjahr 2009 auf die Ertragslage des Konzerns aus. Damit einhergehend haben Visibilität und Stetigkeit selbst kurzfristiger Entwicklungen und somit die Prognostizierbarkeit einzelner Risiken stark abgenommen. Die Salzgitter AG sieht sich dennoch auch in der derzeitigen Situation gut gerüstet, diese Phase deutlich erhöhter Anforderungen an das Risikomanagement souverän zu absolvieren. Ihre risikobewusste und auf Nachhaltigkeit ausgelegte Geschäftspolitik sowie ihre solide Aufstellung sind Basis für diese Einschätzung. Der Abschlussprüfer hat das bei der Salzgitter AG gemäß Aktiengesetz bestehende Risikofrüherkennungssystem geprüft. Die Prüfung ergab, dass das konzernumfassend installierte Risikofrüherkennungssystem seine Aufgaben erfüllt und im vollen Umfang den aktienrechtlichen Anforderungen genügt. Die Revision der Salzgitter AG prüft die verwendeten Systeme als unabhängige Instanz konzernweit auf Ordnungsmäßigkeit, Sicherheit und Effizienz und gibt gegebenenfalls Anstöße zu deren Weiterentwicklung. Rating des UnternehmensBeschreibung der wesentlichen Merkmale des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und Risikomanagementsystems in Hinsicht auf den (Konzern-)Rechnungslegungsprozess (§ 289 Abs. 5 und §315 Abs. 2 Nr. 5 HGB)Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem erfolgt im Zusammenwirken der Bereiche Controlling, Recht, Revision, Rechnungswesen sowie Treasury, deren Funktionen klar getrennt und einzelne Verantwortungsbereiche eindeutig zugeordnet sind. Um die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie die Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften zu sichern, umfasst es alle erforderlichen Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen. Der Vorstand ist für die Umsetzung und Einhaltung der gesetzlichen Regelungen verantwortlich. Er berichtet dem Prüfungsausschuss (Aufsichtsrat) regelmäßig über die finanzielle Gesamtlage der Salzgitter AG. Dieser befasst sich auch mit der Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems. Mit dem Abschlussprüfer ist vereinbart, dass dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse unverzüglich berichtet wird, die sich bei der Abschlussprüfung ergeben. Der Salzgitter-Konzern ist dezentral organisiert, und so wird die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Normen auf die Organe der Gesellschaften übertragen. Die Überwachung erfolgt seitens der Holding-Abteilungen. Die Konzern-Revision der Salzgitter AG prüft unabhängig und im Auftrag des Vorstands der Salzgitter AG unter Berücksichtigung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften risikoorientiert die rechnungslegungsbezogenen Betriebs- und Geschäftsabläufe der Salzgitter AG und deren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften. Bei der Prüfungsplanung und -durchführung seitens der Internen Revision werden Risiken im (Konzern-)Rechnungslegungsprozess berücksichtigt. Hierfür werden speziell im Rechnungswesen qualifizierte Mitarbeiter eingesetzt. Grundlage der Tätigkeit ist ein jährlicher Prüfungsplan, der auf Basis der gesetzlichen Vorschriften festgelegt wird. Über das Ergebnis der Prüfungen unterrichtet die Konzern-Revision den Vorstand der Salzgitter AG sowie den Konzernprüfer in Form von Prüfungsberichten. Die Umsetzung der in den Prüfungsberichten vereinbarten Maßnahmen und Empfehlungen wird durch die Konzern-Revision nachgehalten. Das Konzern-Rechnungswesen der Salzgitter AG erstellt die Konzernabschlüsse. Unabhängige Wirtschaftsprüfer testieren die Abschlüsse der einbezogenen Gesellschaften. Zur Sicherstellung der gesetzlichen Anforderungen werden jährlich Konzernrichtlinien formuliert und den Gesellschaften zur Verfügung gestellt. Diese bilden die Grundlage für einen einheitlichen, ordnungsgemäßen und kontinuierlichen Rechnungslegungsprozess sowohl hinsichtlich der HGB-Rechnungslegung als auch gemäß den International Financial Reporting Standards (IFRS). Neben allgemeinen Bilanzierungsgrundsätzen und -methoden sind vor allem Regelungen zu Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht, Kapitalflussrechnung und Segmentberichterstattung bei Einhaltung der in der Europäischen Union geltenden Rechtslage getroffen. Die Bilanzierungsvorschriften regeln auch konkrete formale Anforderungen an den Konzernabschluss. Zusätzlich zur Festlegung des Konsolidierungskreises sind die Bestandteile der von den Konzerngesellschaften zu erstellenden Berichtspakete im Detail festgelegt. Hierzu kommt ein standardisierter und vollständiger Formularsatz zum Einsatz. Die Konzernrichtlinien enthalten auch konkrete Vorgaben zur Abbildung und Abwicklung des Konzern-Verrechnungsverkehrs mit entsprechendem Saldenabstimmungsprozess sowie die Ermittlung des beizulegenden Wertes von Beteiligungen. In jährlich stattfindenden Konzernveranstaltungen für Rechnungswesenleiter werden die Gesellschaften über gesetzliche Veränderungen informiert. Die Abschlüsse der einbezogenen Gesellschaften werden mithilfe eines einheitlichen und IT-gestützten Workflows konzernweit erfasst. Dieser beinhaltet ein Berechtigungskonzept, Prüfroutinen und Prüfziffern. Diese Kontroll- und Überprüfungsmechanismen sind sowohl prozessintegriert als auch prozess unabhängig konzipiert. So bilden beispielsweise neben manuellen Prozesskontrollen unter anderem unter Anwendung des „Vier-Augen-Prinzips” maschinelle IT-Prozesskontrollen einen wesentlichen Bestandteil. Im Übrigen sind im Konzern integrierte Buchhaltungs- und Konsolidierungssysteme im Einsatz. Auf Konzernebene umfassen die spezifischen Kontrollaktivitäten zum Sicherstellen der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung die Analyse und gegebenenfalls Korrekturen der durch die Konzerngesellschaften vorgelegten Einzelabschlüsse unter Einbezug der von den Abschlussprüfern vorgelegten Berichte beziehungsweise der hierzu geführten Abschlussbesprechungen. Unter Verwendung bereits in der Konsolidierungssoftware festgelegter Kontrollmechanismen und Plausibilitätskontrollen werden fehlerbehaftete Formularabschlüsse bereits vor dem Konsolidierungsprozess korrigiert. Die Anwendung einheitlicher und standardisierter Bewertungskriterien bei Werthaltigkeitstests wird für die aus Konzernsicht spezifischen zahlungsmittelgenerierenden Geschäftseinheiten (cash generating units) mittels zentraler Durchführung sichergestellt. Einer einheitlichen Regelung unterliegt unter anderem auch die Bewertung von Pensions- und sonstigen Rückstellungen durch die zentrale Festlegung von konzernweit anzuwendenden Parametern. |
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