Risiko- und Chancenmanagementsystem
Vor dem Hintergrund des aktuellen Konjunkturabschwungs und der Kapriolen der Finanzmärkte hat
sich unser Risikomanagement bewährt, als effektiv erwiesen und seinen Stellenwert unterstrichen.
Die mittelfristige wirtschaftliche Entwicklung und deren Auswirkung auf unser Unternehmen – unter Ausnutzung sich bietender Chancen und Risiken – kommentieren wir im Kapitel „Nachtrags- und Prognosebericht” ab Seite 146. Im Rahmen der satzungsgemäßen Geschäftstätigkeit ist es vielfach unumgänglich, Risiken einzugehen, da dies häufig eine notwendige Voraussetzung dafür ist, um Chancen wahrzunehmen. Sämtliche Risiken müssen aber von der Unternehmensführung überschau- und kontrollierbar sein. Daher ist ein vorausblickendes und wirkungsvolles Risikomanagement für unseren Konzern ein wichtiger und wertschaffender Bestandteil des Managements: zur Sicherung der Existenz des gesamten Unternehmens, des eingesetzten Kapitals und der Arbeitsplätze. Abgrenzung von Risiko- und ChancenmanagementOrganisatorische DurchdringungUnserer Verpflichtung bezüglich des Risikomanagements für die börsennotierte Klöckner-Werke AG (KWAG) kommen wir im Rahmen der Kontrollfunktion des Aufsichtsrats der KWAG nach. Der Aufsichtsrat der KWAG hat einen Prüfungsausschuss gebildet, in dem die Salzgitter AG vertreten ist. Ein Aufgabenschwerpunkt dieses Prüfungsausschusses ist die Überwachung des Risikomanagements sowie wesentlicher Risiken. Der Ausschuss tagt regelmäßig. Qualifizierte Top-down-Regeln zur Flankierung der DezentralitätDas Konzept unseres Risikomanagements vermitteln wir mithilfe eines Risikohandbuchs und -leitfadens in die Gesellschaften. Darin sind die Grundsätze formuliert, mit denen wir das konzernweite Risikoinventar harmonisieren und die Aussagefähigkeit für den Konzern gewährleisten. Wie bisher haben wir auch zukünftig den Anspruch, das Risikomanagementsystem entsprechend den Erfordernissen stetig weiterzuentwickeln. Methodik und BerichteRisikomanagement und Controlling der Salzgitter AG sind eindeutig abgegrenzt und ergänzen sich. Ein Risikotatbestand kann daher im Rahmen des Controllings (beispielsweise als Rückstellung), im Risikomanagement (mit Bewältigungsmaßnahmen) oder in beiden Abläufen berücksichtigt sein. Mithilfe unseres konzernweiten Berichtssystems stellen wir die sachgerechte Information des Managements sicher. Die Konzerngesellschaften übermitteln den Risikostatus in monatlichen Controllingreports oder ad hoc und unmittelbar an den Vorstand. Für das effektive Datenhandling nutzen nahezu alle berichtspflichtigen Gesellschaften die von uns eigens hierfür entwickelte Konzerndatenbank. Die identifizierten und bewerteten Risiken analysieren wir auf Konzernebene, verfolgen diese detailliert, ordnen sie Risikofeldern zu und passen sie in unsere wirtschaftliche Gesamtlage ein. Der Vorstand berichtet seinerseits dem Aufsichtsrat über die Risikolage des Konzerns sowie – wenn angemessen – über Tatbestände einzelner Risiken. Der Aufsichtrat hat einen Prüfungsausschuss eingerichtet, der in seinen regelmäßigen Sitzungen auch das Risikomanagement behandelt. BewertungsaspekteÜberleitung von Brutto- auf NettoschadenshöheBezüglich der Schadenshöhe unterscheiden wir zwischen Großrisiken ab einer Brutto-Schadenshöhe von mindestens 25 Mio. € und sonstigen Risiken mit einer Brutto-Schadenshöhe von weniger als 25 Mio. €. Die Risiken werden im internen Planungs- und Controllingsystem der jeweiligen Gesellschaft erfasst und der Konzernleitung entsprechend den gesellschaftsspezifischen Meldegrenzen mitgeteilt. Es ist evident, dass selbst mehrere gleichzeitig eintretende Großrisiken von 25 Mio. € Einzelschadenshöhe den Konzern nicht bestandsgefährdend schädigen können. |
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