Risiko- und Chancenmanagementsystem

Vor dem Hintergrund des aktuellen Konjunkturabschwungs und der Kapriolen der Finanzmärkte hat sich unser Risikomanagement bewährt, als effektiv erwiesen und seinen Stellenwert unterstrichen.

Die mittelfristige wirtschaftliche Entwicklung und deren Auswirkung auf unser Unternehmen – unter Ausnutzung sich bietender Chancen und Risiken – kommentieren wir im Kapitel „Nachtrags- und Prognosebericht” ab Seite 146.

Im Rahmen der satzungsgemäßen Geschäftstätigkeit ist es vielfach unumgänglich, Risiken einzugehen, da dies häufig eine notwendige Voraussetzung dafür ist, um Chancen wahrzunehmen. Sämtliche Risiken müssen aber von der Unternehmensführung überschau- und kontrollierbar sein. Daher ist ein vorausblickendes und wirkungsvolles Risikomanagement für unseren Konzern ein wichtiger und wertschaffender Bestandteil des Managements: zur Sicherung der Existenz des gesamten Unternehmens, des eingesetzten Kapitals und der Arbeitsplätze.

Abgrenzung von Risiko- und Chancenmanagement

Wir betrachten das Risiko- und das Chancenmanagement grundsätzlich getrennt. Ein separates Reportingsystem dokumentiert die Risiken und unterstützt deren Überwachung. Hingegen ist die Erfassung und Kommunikation von Chancen integraler Bestandteil des etablierten Steuerungs- und Controllingsystems zwischen den Tochter- und Beteiligungsgesellschaften und der Holding. Hierbei obliegt dem Management der Einzelgesellschaften unmittelbar das Identifizieren, Analysieren und Umsetzen der operativen Chancen. Gemeinsam mit der Holding des Konzerns werden zielgerichtete Maßnahmen zur Konturierung der Stärken und zum Erschließen strategischer Wachstumspotenziale erarbeitet. Dem Konzern steht zu diesem Zweck eine Reihe von Instrumenten zur Verfügung, die im Kapitel „Führungs- und Steuerungselemente” ab Seite 57 beschrieben werden.

Organisatorische Durchdringung

In das Risikomanagement binden wir alle voll konsolidierten Firmen der Unternehmensbereiche Stahl, Handel und Dienstleistungen ein und zusätzlich einige nicht konsolidierte Gesellschaften. Aus dem Unternehmensbereich Röhren ist neben den voll konsolidierten Gesellschaften auch das Gemeinschaftsunternehmen EUROPIPE GmbH (EP) einschließlich der MÜLHEIM PIPECOATINGS GmbH (MPC) gemäß der Richtlinie der Salzgitter AG aufgenommen worden. Im laufenden Geschäftsjahr wurde die RSE Grundbesitz und Beteiligungs-Aktiengesellschaft (RSE) des Unternehmensbereiches Technologie einbezogen.

Unserer Verpflichtung bezüglich des Risikomanagements für die börsennotierte Klöckner-Werke AG (KWAG) kommen wir im Rahmen der Kontrollfunktion des Aufsichtsrats der KWAG nach. Der Aufsichtsrat der KWAG hat einen Prüfungsausschuss gebildet, in dem die Salzgitter AG vertreten ist. Ein Aufgabenschwerpunkt dieses Prüfungsausschusses ist die Überwachung des Risikomanagements sowie wesentlicher Risiken. Der Ausschuss tagt regelmäßig.

Qualifizierte Top-down-Regeln zur Flankierung der Dezentralität

Unsere Tochter- und Beteiligungsgesellschaften wenden das Risikomanagementsystem eigenverantwortlich an. Aufgabe der Management-Holding ist es, die Richtlinien vorzugeben, die die Basis für eine einheitliche und angemessene Behandlung von Risiken und deren Kommunikation im Konzern bilden.

Das Konzept unseres Risikomanagements vermitteln wir mithilfe eines Risikohandbuchs und -leitfadens in die Gesellschaften. Darin sind die Grundsätze formuliert, mit denen wir das konzernweite Risikoinventar harmonisieren und die Aussagefähigkeit für den Konzern gewährleisten. Wie bisher haben wir auch zukünftig den Anspruch, das Risikomanagementsystem entsprechend den Erfordernissen stetig weiterzuentwickeln.

Methodik und Berichte

Risiken beziehen wir in die unterjährige Vorausschau, die Mittelfristplanung und in Strategiegespräche ein. Mit dem Ziel, potenzielle Risiken zu vermeiden, zu kontrollieren, zu bewältigen und entsprechende Vorsorge zu treffen, haben wir verschiedene Verfahren, Regelungen und Instrumente festgelegt. Da wir eine hohe Transparenz bezüglich risikobehafteter Entwicklungen geschaffen haben, ist es uns möglich, frühzeitig und zielgerichtet Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Risikomanagement und Controlling der Salzgitter AG sind eindeutig abgegrenzt und ergänzen sich. Ein Risikotatbestand kann daher im Rahmen des Controllings (beispielsweise als Rückstellung), im Risikomanagement (mit Bewältigungsmaßnahmen) oder in beiden Abläufen berücksichtigt sein.

Mithilfe unseres konzernweiten Berichtssystems stellen wir die sachgerechte Information des Managements sicher. Die Konzerngesellschaften übermitteln den Risikostatus in monatlichen Controllingreports oder ad hoc und unmittelbar an den Vorstand. Für das effektive Datenhandling nutzen nahezu alle berichtspflichtigen Gesellschaften die von uns eigens hierfür entwickelte Konzerndatenbank. Die identifizierten und bewerteten Risiken analysieren wir auf Konzernebene, verfolgen diese detailliert, ordnen sie Risikofeldern zu und passen sie in unsere wirtschaftliche Gesamtlage ein.

Der Vorstand berichtet seinerseits dem Aufsichtsrat über die Risikolage des Konzerns sowie – wenn angemessen – über Tatbestände einzelner Risiken. Der Aufsichtrat hat einen Prüfungsausschuss eingerichtet, der in seinen regelmäßigen Sitzungen auch das Risikomanagement behandelt.

Bewertungsaspekte

Hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit unterscheiden wir unwahrscheinliche und wahrscheinliche Risiken. Als unwahrscheinliche Risiken gelten Ereignisse, deren Eintreten nach sorgfältigem kaufmännischem, technischem und juristischem Ermessen eher nicht zu erwarten ist. Die Bedingungen, die zu erfüllen sind, damit diese Bewertung bestehen bleiben kann, werden dokumentiert, periodisch geprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Aufgabe des Controllings und der Revision der Salzgitter AG ist es, die Einhaltung der gesetzten Kriterien zu überwachen. Bei wahrscheinlichen Risiken ist ein Schaden durch ein unerwünschtes Ereignis für das Unternehmen nicht mehr auszuschließen. Um die Risiken nachvollziehen und bewerten zu können, dokumentieren wir die ermittelte quantitative Schadenshöhe unter Berücksichtigung aller beeinflussenden Umstände.

Überleitung von Brutto- auf Nettoschadenshöhe

Beim Überleiten von der Brutto- auf die Nettoschadenshöhe berücksichtigen wir sämtliche Schadensbewältigungsmaßnahmen. Rückstellungen und Wertberichtigungen behandeln wir im Controlling. Die Bruttoschadenshöhe wird insofern um diese vermindert, worauf wir in der Risikodokumentation zusätzlich hinweisen.

Bezüglich der Schadenshöhe unterscheiden wir zwischen Großrisiken ab einer Brutto-Schadenshöhe von mindestens 25 Mio. € und sonstigen Risiken mit einer Brutto-Schadenshöhe von weniger als 25 Mio. €.

Die Risiken werden im internen Planungs- und Controllingsystem der jeweiligen Gesellschaft erfasst und der Konzernleitung entsprechend den gesellschaftsspezifischen Meldegrenzen mitgeteilt.

Es ist evident, dass selbst mehrere gleichzeitig eintretende Großrisiken von 25 Mio. € Einzelschadenshöhe den Konzern nicht bestandsgefährdend schädigen können.
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