Altaktionäre erhalten bevorrechtigtes Zeichnungsrecht
13.05.1998 | Salzgitter AG
Altaktionäre erhalten bevorrechtigtes Zeichnungsrecht
Auf Anregung aus Aktionärskreisen während der außerordentlichen Hauptversammlung am 23. April 1998 in Salzgitter haben sich die Gesellschafter der Salzgitter AG entschlossen, das Bezugsrecht für die Altaktionäre von den angekündigten 20 auf 40 neue Stückaktien zu verdoppeln. Jeder Altaktionär hat damit das Recht, für jede seiner 100-DM-Nennwert-Altaktie 40 neue Stückaktien des Unternehmens mit einem rechnerischen Wert von 5 DM zu erhalten.
Durch das Bezugsrecht haben die Altaktionäre einen verbrieften Anspruch auf diese Aktien. Natürlich können die Altaktionäre auch über diese - zuteilungsmäßig gesicherte - Quote hinaus Aktien erwerben. Voraussetzung für die gesicherte Zuteilung ist, dass der Auftrag zu einem Kurslimit erteilt wird, welches nicht unter dem endgültigen Bookbuilding-Preis liegt und sich im Depot des Altaktionärs zum Stichtag 15. Mai 1998 Altaktien befinden. Andere Interessenten werden bei Überzeichnung nur entsprechend anteilig berücksichtigt. Mit diesem Angebot sollen die Altaktionären für ihre "Treue" belohnt werden.