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Page 25 - Stil 02 2017
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PERFORMANCE
Entwicklung. „Ohne die konsequente Umsetzung unserer 2013 eingeleiteten Maßnahmen wären wir nicht dort,
wo wir jetzt stehen. Allen Widrigkeiten zum Trotz haben wir uns nicht irritieren lassen, sind unserer Strategie stringent gefolgt und haben uns aus eigener Kra  zurück in die Gewinnzone gearbeitet. Jetzt sehen wir, wie die Saat aufgeht und gedeiht.
Exakt hier setzen wir mit der Ende 2016 verabschiedeten Strategie ‚Salzgitter AG 2021‘ auf, deren Akzent in Richtung Wachstum weist. Dabei verlieren wir selbstverständlich die marktseitigen, wett- bewerblichen und politischen Herausfor- derungen nicht aus dem Blick“, erläuterte der Vorstandsvorsitzende Prof. Dr.-Ing. Heinz Jörg Fuhrmann den sichtbaren Erfolg.
Der Außenumsatz des Salzgitter-Kon- zerns (2.353,9 Mio. €; 1. Quartal 2016: 1.868,8 Mio. €) erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um ein Viertel. Hierzu trugen die Geschä sbereiche Handel, Flachstahl sowie Grobblech/Pro lstahl vor allem aufgrund verbesserter Durch- schnittserlöse für Stahlerzeugnisse maßgeblich bei, aber auch die übrigen Segmente verzeichneten Zuwächse.
Der Vorsteuergewinn stieg auf
77,1 Mio. € (1. Quartal 2016: 3,1 Mio. €) und beinhaltet –7,6 Mio. € aus dem Aurubis-Engagement (1. Quartal 2016: 11,6 Mio. €), das als Folge der Bewertung einer Umtauschanleihe negativ abschnitt.
Der Gewinn nach Steuern betrug
48,7 Mio. € (1. Quartal 2016: 1,0 Mio. €). Hieraus ergaben sich 0,87 € Ergebnis je Aktie (1. Quartal 2016: –0,00 €), die Ren- dite auf das eingesetzte Kapital (ROCE) erreichte 10,3 % (1. Quartal 2016: 1,4 %). Mit 155,7 Mio. € Netto nanzposition und 33 % Eigenkapitalquote verfügt das Unternehmen über eine komfortable  nanzielle und bilanzielle Basis.
Ausblick und Prognose
Nach dem guten Au aktquartal erhöhte die Salzgitter AG am 2. Mai 2017 ihre Ergebnisprognose für das Geschä s- jahr 2017, die wie folgt bestätigt wird: Der Salzgitter-Konzern rechnet mit einem auf etwa 9 Mrd. € gesteigerten Umsatz, einem Vorsteuergewinn zwischen 125 Mio. € und 175 Mio. € und einer spürbar über dem Vorjahres- wert auskommenden Rendite auf das eingesetzte Kapital.
Stahlindustrie in Deutschland
fordert weitere Nachbesserungen
Unzureichender Beschluss des EU-Handelsministerrats zur Überarbeitung der Antidumping-Grundverordnung
A
der Antidumping-Grundverordnung behandelt. Zwar sieht der Kommissions- vorschlag vor, dass kün ig gegen Länder wie China mit einer Methode vorgegan- gen werden kann, die den dort bestehen- den signi kanten Marktverzerrungen Rechnung trägt. Allerdings weist der Vorschlag noch gravierende Schwach- stellen auf, die vom Rat nur unzurei- chend nachgebessert wurden. „Jetzt ist das Europäische Parlament gefragt, die notwendigen Korrekturen einzufordern“, mahnt Hans Jürgen Kerkho , Präsident der Wirtscha svereinigung Stahl.
„Die EU darf es Ländern wie China nicht noch einfacher machen, ihren Dumpingstahl hierher zu exportieren“, stellt Kerkho  klar. Das heiße konkret: Bei signi kanten Marktverzerrungen
im beklagten Land müssten unmittelbar nicht verzerrte Drittlandkosten und -preise für jeden Produktionsfaktor ver- wendet werden. Zudem dürfe der hie- sigen Stahlindustrie nicht die alleinige Nachweisp icht aufgebürdet werden. Positiv sei, dass der Beschluss die Erwei- terung der De nition von signi kanten Marktverzerrungen um makroökonomi-
sche Faktoren vorschlage und sich dabei an den bisher verwendeten Marktwirt- scha skriterien orientiere. Dies sei wich- tig, um auch systemische Verzerrungen erfassen zu können.
Die Sorgen der Stahlindustrie
Seit dem 11. Dezember 2001 ist China Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO). Nach 15 Jahren waren am
11. Dezember 2016 Regelungen in Chinas WTO-Beitrittsprotokoll ausgelaufen.
Die Stahlindustrie sah die große Gefahr, dass das Land pauschal als Marktwirtscha  anerkannt würde. In der Konsequenz wäre Handelsschutz gegen China kaum noch möglich gewesen. So hätte man bei der Dumpingberechnung immer verzerr- te chinesische Inlandspreise zugrunde legen müssen. Dadurch wäre ein Nach- weis von Dumping kaum noch zu führen gewesen. Die Europäische Kommission hat am 9. November 2016 einen Vorschlag zur Überarbeitung der Antidumping- Grundverordnung vorgelegt. Demnach sollen alternative Berechnungsmethoden bei Antidumpingverfahren (Verwen- dung internationaler Preise, Kosten oder Benchmarks statt verzerrter Inlandsprei- se) weiterhin unter bestimmten Voraus- setzungen möglich sein. Allerdings weist der Vorschlag erhebliche Mängel auf.
m 11. Mai haben die EU-Mit- gliedsstaaten in ihrer Minis- terratssitzung die Pläne der
EU-Kommission zum Umbau
STIL 25
Foto: AdobeStock©Weissblick


































































































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