Stimmrechtsmitteilungen

Gemäß §§ 33ff Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) hat derjenige, der bestimmte Prozentsätze der Stimmrechte an einem inländischen Emittenten erreicht, über- oder unterschreitet, dies unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Handelstagen dem Emittenten und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) mitzuteilen.

Die Salzgitter AG ist nach § 40 Abs. 1 WpHG verpflichtet, diese Stimmrechtsmitteilungen zu veröffentlichen. Dies erfolgt über die DGAP (Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität mbH).

Unsere Stimmrechtsmitteilungen gemäß §§ 33ff Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie eine Übersicht über die Aktionärsstruktur finden Sie hier:

StimmrechtsmitteilungenAktionärsstruktur

Wir bitten Aktionäre, die verpflichtet sind, der Salzgitter AG eine Veränderung von Stimmrechtsanteilen mitzuteilen, die entsprechende Mitteilung an folgende Adresse zu senden:

Salzgitter AG
Investor Relations
Eisenhüttenstraße 99
D-38239 Salzgitter

Telefax: +49 5341 21-2570
E-Mail: ir@salzgitter-ag.de