Entsprechenserklärung

ENTSPRECHENSERKLÄRUNG 2025 des Vorstands und des Aufsichtsrats der Salzgitter AG gemäß § 161 Aktiengesetz zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“

Vorstand und Aufsichtsrat der Salzgitter AG erklären gemäß § 161 Aktiengesetz:
 
Die Salzgitter AG hat seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 5. Dezember 2024 sämtlichen vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 28. April 2022 entsprochen, und wird ihnen auch künftig entsprechen, mit folgender Ausnahme:

  • Der Empfehlung G.10 Satz 1 wird nicht entsprochen. Danach sollen die gewährten variab­len Vergütungsbeträge überwiegend in Aktien der Gesellschaft angelegt oder ent­sprechend aktienbasiert gewährt werden.

Die den Vorstandsmitgliedern gewährten variablen Vergütungsbeträge werden zu 36 % aktien­basiert gewährt. Der Aufsichtsrat hält diesen Anteil für angemessen.

Salzgitter, 4. Dezember 2025

Für den Aufsichtsrat

Prof. Dr. Urban

Für den Vorstand

Groebler