Vorstand und Aufsichtsrat der Salzgitter AG erklären gemäß § 161 Aktiengesetz:
Bei der Salzgitter AG wurde 2019 und wird derzeit sämtlichen, vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekanntgemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance-Kodex“ entsprochen.
Salzgitter, 5. Dezember 2019