Melde- und veröffentlichungspflichtige Eigengeschäfte von Führungskräften
Mit Wirkung zum 03.07.2016 ist die EU-Marktmissbrauchsverordnung (Markte Abuse Regulation, kurz „MAR“) in Kraft getreten. Nach den Vorgaben des Artikel 19 MAR sind Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes der Salzgitter AG verpflichtet, Geschäfte mit Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten des Unternehmens (sog. Directors' Dealings) unverzüglich dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitzuteilen. Die Salzgitter AG hat diese Mitteilung im Internet zu veröffentlichen. Diese Regelung ersetzt die bis zum 02.07.2016 anwendbare Vorschrift des § 15a WpHG.
Die derzeitig der Veröffentlichungspflicht unterliegenden Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen finden Sie hier.