„Die Beachtung aller anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und unserer internen Regeln ist wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Salzgitter-Konzerns, sie ist ein Grundpfeiler unserer Konzernkultur.“
Gunnar Groebler, Vorstandsvorsitzender
Compliance im Salzgitter-Konzern
Neben den Leistungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verlässliche gesellschaftliche Rahmenbedingungen, eine faire und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Partnern sowie ein wertschätzendes Verhältnis zu unserer natürlichen Umgebung für den Erfolg des Salzgitter-Konzerns von wesentlicher Bedeutung.
Aus diesem Grund ist es wichtig, die allgemein anerkannten Grundwerte beim Umgang mit anderen Menschen und Unternehmen zu beachten, die Gesetze einzuhalten und uns gegenüber Mensch und Natur fair zu verhalten. Kurz: Wir handeln jederzeit verantwortungsvoll.
Unser Leitbild YOUNITED
Über die gesetzlichen Anforderungen an die Unternehmensführung und die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex hinaus, haben wir für unseren Konzern das Leitbild „YOUNITED“ erarbeitet. Mitarbeiter*innen aller Konzerngesellschaften und Hierarchieebenen haben hierbei unter anderem eine gemeinsame Wertebasis definiert. Sie umfasst Werte wie Zuverlässigkeit, Fairness und Nachhaltigkeit.
Verantwortungsvoll Handeln
Unser Vorstand hat für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Konzerns eine Reihe klarer Verhaltensgrundsätze in Form eines Verhaltenskodex festgelegt. Sie geben Orientierung bei unserer täglichen Arbeit, die hieran auszurichten ist. Dazu gehören rechtmäßiges Handeln und ethisches Verhalten, das Bekenntnis zu fairem und lauterem Wettbewerb, die Ablehnung jeglicher Korruption sowie die Achtung der international anerkannten Menschenrechte. Er dient zudem einer vertrauensvollen Zusammenarbeit sowie einem ehrlichen Umgang der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter untereinander und mit Geschäftspartnern.
Zero Tolerance
Das Einhalten der gesetzlichen Bestimmungen stellt den unumstößlichen Rahmen dar, in dem der Salzgitter-Konzern seine unternehmerischen Aktivitäten entfaltet. Gesetzesverstöße werden nicht geduldet.
Unser Compliance-Management-System
Ziel des Compliance-Management-Systems im Salzgitter-Konzern ist es, konzernweit Verstöße gegen Gesetze und interne Richtlinien zu verhindern sowie Verstöße aufzudecken und hierauf angemessen und wirksam zu reagieren. Es basiert auf den drei Säulen VORBEUGEN, ERKENNEN und REAGIEREN.
Das Hinweisgebersystem im Salzgitter-Konzern
Um von Gesetzesverstößen, menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken sowie etwaigen Verletzungen menschenrechts- oder umweltbezogener Pflichten im Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen Handeln der Unternehmen des Salzgitter-Konzerns oder entlang seiner Lieferketten zu erfahren und diesen entgegenwirken zu können, haben wir das Hinweisgebersystem FAIR TOGETHER eingerichtet.
Hinweise geben
FAIR TOGETHER ist öffentlich zugänglich. Alle Konzernangehörigen, Geschäftspartner und alle sonst von der Tätigkeit des Salzgitter-Konzerns Betroffenen – egal ob im In- oder Ausland - können sich zur Abgabe von Hinweisen an die Meldestellen des Salzgitter-Konzerns wenden. FAIR TOGETHER bietet die Möglichkeit, auf Gesetzesverstöße oder andere Umstände hinzuweisen, durch die die Menschen, die Umwelt, die Salzgitter AG oder eines ihrer Konzernunternehmen geschädigt, zu Unrecht benachteiligt oder natürliche Lebensgrundlagen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit des Salzgitter-Konzerns oder eines ihrer Lieferanten unrechtmäßig beeinträchtigt werden.
Meldestellen
Hinweise können entweder über unser elektronisches Meldeportal abgegeben oder an unsere Compliance-Hotline oder unsere Ombudsfrau gerichtet werden.
Über unser elektronisches Meldeportal können Hinweise in zahlreichen Sprachen abgegeben werden. Unsere Compliance-Hotline und unsere Ombudsfrau nehmen Hinweise auf Deutsch oder Englisch entgegen. Sie stehen auf Wunsch und nach Vereinbarung eines Termins auch für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Vertraulichkeit und Anonymität
Alle Hinweise werden vertraulich behandelt. Die in ihnen enthaltenen Informationen über Personen und Sachverhalte sind intern nur Mitarbeitern zugänglich, die sie für die Bearbeitung des Vorgangs benötigen.
Anonyme Hinweise können über unser elektronisches Meldeportal erfolgen. Unsere Ombudsfrau gibt die Identität des Hinweisgebers und anderer Beteiligter auf Wunsch des Hinweisgebers nicht an den Salzgitter-Konzern weiter.
Häufig ergeben sich Nachfragen zu eingegangenen Hinweisen. Wir sind Hinweisgebern dankbar, die uns die Möglichkeit geben, mit ihnen in Kontakt zu treten. Hierzu bitten wir Hinweisgeber, uns ihre Kontaktdaten mitzuteilen. Wenn Anonymität bestehen bleiben soll, bitten wir, unser elektronisches Meldeportal zu nutzen oder mit uns über die Ombudsfrau in Kontakt zu treten.
Keine Nachteile für Hinweisgeber
Kein Hinweisgeber, der zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zu der Annahme hatte, dass die von ihm gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprechen, muss Nachteile fürchten. Der Schutz der Mitarbeiter des Salzgitter-Konzerns, die einen Hinweis geben, ist in der Konzern-Richtlinie Corporate Compliance besonders geregelt.
Fairness
Die Meldung von nichtzutreffenden Informationen kann betroffene Personen und Unternehmen zu Unrecht einem Verdacht aussetzen. Bitte gehen Sie daher verantwortungsvoll mit der Möglichkeit um, Hinweise zu geben.
Bearbeitung von Hinweisen
Jeder Hinweisgeber, der uns die Möglichkeit gibt, mit ihm in Kontakt zu treten, erhält innerhalb von sieben Tagen die Bestätigung, über den Eingang seines Hinweises. Spätestens nach drei Monaten informieren wir den Hinweisgeber über geplante sowie bereits ergriffene Folgemaßnahmen. Das zuständige Compliance-Office prüft jeden Hinweis auf Stichhaltigkeit und erörtert ihn mit dem Hinweisgeber. Die Aufklärung des zugrundeliegenden Sachverhaltes erfolgt entweder durch die Konzernrevision der Salzgitter AG oder die Geschäftsführung des betroffenen Konzernunternehmens, soweit erforderlich mit Unterstützung des zuständigen Compliance-Office oder der zuständigen Rechtsabteilung. Nach Aufklärung des Sachverhaltes veranlasst die Geschäftsführung des betroffenen Konzernunternehmens die zu ergreifenden Präventions-, Abhilfe- oder andere Verbesserungsmaßnahmen.
Datenschutzhinweise
Nähere Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Hinweisgebersystems finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen zum Hinweisgebersystem.
Meldestellen
Elektronisches Meldeportal der Salzgitter AG
Compliance-Management
Konzernrechtsabteilung der Salzgitter AG
Über unser elektronisches Meldeportal können Sie Hinweise in 26 Sprachen, auf Wunsch anonym und an 24 Stunden täglich abgeben.
Compliance-Hotline der Salzgitter AG
Compliance-Management
Konzernrechtsabteilung der Salzgitter AG
+49 5341 21-9229
compliance-hotline@salzgitter-ag.de
Anschrift:
Salzgitter AG
Compliance-Hotline/10 RVC
Eisenhüttenstraße 99
38239 Salzgitter
Ombudsfrau der Salzgitter AG
Frau Rechtsanwältin
Nina Weigel-Grabenhorst
+49 531 310 7 3177
salzgitter-ombudsfrau@sqr-law.com
Anschrift:
Ombudsfrau der Salzgitter AG
SQR Rechtsanwälte LLP
Wolfenbütteler Straße 45
38124 Braunschweig
Externe Meldestellen
Möchten Sie Ihren Hinweis nicht an eine Meldestelle des Salzgitter-Konzerns richten, können Sie sich auch an die Meldestellen folgender Behörden und Einrichtungen wenden:
- Bundesamt für Justiz (BfJ) BfJ - Zuständigkeit der Meldestellen
(bundesjustizamt.de) - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) BaFin - Hinweisgeberstelle
- Bundeskartellamt Bundeskartellamt - Hinweise auf Verstöße
- Landeskriminalamt Niedersachsen (LkA Niedersachsen) Hinweise geben |
Landeskriminalamt Niedersachsen
(polizei-nds.de) - Europäische Kommission Probleme und Beschwerden (europa.eu)
- Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) Meldung von Betrug – Startseite (europa.eu)
- Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) Make a complaint (europa.eu)