Barrierefreies Internet

08.07.2004 | Salzgitter AG


Barrierefreies Internet

Salzgitter AG ist Vorreiter auf dem Gebiet Barrierefreiheit

Seit dem 17.Juli 2002 gilt die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz.

Obwohl diese Verordnung für die Salzgitter AG keinen Geltungsbereich festlegt, ist es in ihrem Sinne, das Informationsangebot für alle Menschen uneingeschränkt zu öffnen und nutzbar zu gestalten.

Vier von fünf Menschen mit Behinderungen (acht Millionen Menschen in Deutschland) nutzen inzwischen das World Wide Web.

Diese Zielgruppe möchte in gleicher Weise wie nichtbehinderte Menschen am beruflichen Leben teilhaben und nicht nur auf die Fürsorge in der Gesellschaft angewiesen sein. Die Salzgitter AG ist daher bestrebt, möglichst viele Barrieren für Mitarbeiter und Interessenten und Ursachen für mögliche Benachteiligungen zu beseitigen und auszuschließen.

Eine der Anforderungen der Barrierefreiheit ist z.B. die Einstellung der Schriftgröße auf der Website im Inhalt und in der Navigation, so dass sich diese an die Sehstärke des Nutzers anpasst. Zudem soll das Informationsangebot auch von Sprach-Browsern und in Braille-Schrift ausgegeben werden können.

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