Kraftloserklärung von unrichtig gewordenen Aktienurkunden

15.01.2019 | Salzgitter AG


Die von unserer Gesellschaft begebenen effektiven Aktienurkunden (Stückaktien) bestehend aus Mantel und Bogen sind derzeit nur noch mit dem Erneuerungsschein ausgestattet, so dass der Bogen komplett aufgebraucht ist.

Daher wird künftig das bestehende Grundkapital unserer Gesellschaft in vollem Umfang durch Globalurkunden verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wurden. Die Verbriefung in Globalurkunden entspricht heutzutage dem allgemeinen Standard, sie stellt eine effektive und sichere Effektenverwahrung sicher und ermöglicht die schnelle und unkomplizierte Übertragung von Wertpapieren.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft, die ihre Aktienurkunden selbst verwahren, werden daher gebeten, ihre alten effektiven Aktienmäntel nebst Erneuerungsschein, rechter Teil, in der Zeit vom 15.01.2019 bis 15.04.2019 einschließlich bei ihrer Depotbank zur Weiterleitung an die UniCredit Bank AG einzureichen.

Nach Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der eingereichten Aktienurkunden werden die Aktionäre an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an Stückaktien der Gesellschaft entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer beteiligt. Für die Aktionäre wird die Umstellung auf die Girosammelverwahrung kostenlos durchgeführt.

Von Aktionären, deren Aktien bei einem depotführenden Institut in einem Girosammeldepot oder in einem Streifbanddepot verwahrt werden, ist nichts zu veranlassen.

Für weitere Informationen verweisen wir auf die am 10.01., 07.02. und 19.03. von unserer Gesellschaft im Bundesanzeiger veröffentlichte bzw. noch zu veröffentlichenden Aufforderungen zur Einreichung unrichtig gewordener Aktienurkunden.